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Das Altonaer Rathaus finden auch für Blinde und Sehbehinderte möglich machen Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG vom 1. Mai 2002) soll es diesen ermöglicht werden, ein möglichst selbstständiges Leben zu führen. Das betrifft auch die Mobilität im Öffentlichen Raum.

 

Im Zuge der Busbeschleunigung oder beim Umbau von Bushaltestellen wird es schon sehr gut umgesetzt. Was ist aber, wenn eine Bürgerin oder ein Bürger mit Sehbehinderung mit dem Bus - es betrifft die Linien 15, 36,111 und 112 Haltestelle „Rathaus Altona“ - beim Altonaer Rathaus und Kundenzentrum ankommt? Nach welchen Anhaltspunkten soll er den Eingang zu diesen beiden Gebäuden finden? Das gleiche gilt für das Sozialamt und das Job Center in der Alten Königstraße.

 

Es fehlen taktile Blindenleitlinien nach DIN 32984, die Blinde und Sehbehinderte zu den Öffentlichen Gebäuden führen. Um selbstständige Mobilität im Öffentlichen Raum zu ermöglichen, sind diese zwingend notwendig.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Altona:

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wird gem. § 27 BezVG gebeten, das selbstständige Bewegen im Öffentlichen Raum für Blinde und Sehbehinderte zu ermöglichen. Dafür sollen Blindenleitlinien nach DIN 32984 zwischen den Haltestellen „Altona Rathaus“ und den Öffentlichen Behörden Altonaer Rathaus, Kundenzentrum, Sozialamt und Job Center gebaut werden.

 

Anhänge

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