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Community School Lurup Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Der Community Bereich der Stadtteilschule Lurup ist bedingt durch seine konzeptionelle Ausrichtung und Lage im Stadtteilzentrum ein Schlüsselprojekt der Ende 2014 beschlossenen städtischen Entwicklungsstrategie für das RISE-Gebiet (Sozial-Stadt) „Osdorfer Born/Lurup“. Ein im Baukörper der Stadtteilschule integrierter Community-Bereich wird zukünftig eine neue Qualität der Verzahnung zwischen Schule, Erwachsenenbildung, Jugendarbeit und Gemeinwesensarbeit am Schulstandort ermöglichen („Lebenslanges Lernen“).

Die inhaltliche Ausrichtung des Community-Bereichs der Stadtteilschule Lurup soll einen unterstützenden Beitrag bei der Verbesserung der Bildungs- und Arbeitsmarktchancen im Stadtteil, insb. der Kinder und Jugendlichen leisten. Der Community-Bereich soll sich in diesem Rahmen  als Bildungs- und Begegnungsstätte im Stadtteil etablieren.

Der Community-Bereich umfasst ein Jugend-Forum mit dem Schwerpunkt der Begleitung an den „Übergängen“ (Übergang 5./6. Klasse, Übergang Schule-Beruf. Movego -Jugendhilfe bietet die Projekte als Jugendhilfeträger bereits an. Das Projekt wird aus SHA Mitteln finanziert) sowie ein Stadtteil-Forum mit den Schwerpunkten Weiterbildung, Gemeinwesensarbeit sowie Beratungsangeboten für Eltern und Familien. Angebote der Drogen- und Suchtberatung werden ausgeschlossen.

 

Die Nutzung des Community-Bereichs soll von Montag - Freitag zwischen 7 - 22 Uhr und am Samstag zwischen 9 - 22 Uhr stattfinden. Eine Nutzung am Sonntag ist anlassbezogen (max. an 20 Sonntagen im Jahr) in der Zeit zwischen 9 - 13 und 15 - 22 Uhr vorgesehen.

 

Folgende Nutzungen/Angebote sind für den Community-Bereich vorgesehen:

 

-                      EDV/IT

-                      Erwachsenenbildung und -beratung (Erziehung, Mediennutzung, Kunst, Sprache, Musik)

-                      Gesundheitspräventive Angebote (z.B. Vorträge, Yoga-/Pilates-/Entspannungskurse)

-                      Fachvorträge

 

-                      Stadtteilkulturelle Bildungsangebote mit den Schwerpunkten, Theater-, Musik-, Kunst- und Bewegungsangebote (z.B. Theater-, Gesangs-, Koch- , Brettspiel- und Musikgruppen, Lesungen, etc.)

-                      Durchführung sozialpädagogischer Schulprojekte des Jugendamtes (z.B. Integrierte Lerngruppen, Bewerbungstraining, Schülerberatung, Nachhilfe, etc.)

-                      Elterntreff mit Beratungs- und Begleitungsangeboten

-                      Offene Kinder- und Jugendangebote des Jugendamtes (Pädagogisch begleitete Angebote, wie z.B. Kinder-/Jugendgruppen, Mädchentreff, Ferienbetreuung, etc.)

-                      Seminare- und Fortbildungsangebote (Berufsorientierung, Vermittlung in Ausbildungsstellen, Informationen über den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt)

-                      Sozialberatung des Jugendamtes sowie anderer Träger. Eine Drogen- und Suchtberatung ist ausgeschlossen.

-                      Sitzung von Stadtteilgremien (u.a. Luruper Forum , Treffen des Sozialraumteams (SRT) , etc.)

 

In der Stadtteilschule Lurup werden ca. 900 Kinder und Jugendliche aus 35 unterschiedlichen Ländern und Nationen in den Jahrgangsstufen 5 bis 13 unterrichtet und betreut.

 

Die Stadtteilschule Lurup hat ihr Hauptgebäude an der Luruper Hauptstraße und zwei weitere Standorte am Vorhornweg und am Veermoor. Die Schule ist gebundene Ganztagsschule und für einen sechszügigen Betrieb in der Sekundarstufe I und einen zweizügigen Betrieb in der Sekundarstufe II ausgelegt. Für einen Schulneubau stehen in 2016/17 an der Luruper Hauptstraße 35 Mio. € bereit, um die Standorte der Stadtteilschule mittelfristig dort zusammenzuführen.

Der Neubau der Stadtteilschule soll auf großen Teilflächen der rückwärtig gelegenen öffentlichen Sportanlagen Flurstraße erfolgen. Die Auslobung eines Architekturwettbewerbs erfolgte in 2014 durch Schulbau Hamburg (SBH). Die Stadtteilschule Lurup ist neben der Geschwister-Scholl-Stadtteilschule eine bedeutende weiterführende Schule, die größten Teils von den Kindern und Jugendlichen der umliegenden Wohnquartiere Osdorfer Born, Lüdersring und dem Flüsseviertel, für die das RISE-Sozialmonitoring einen „niedrigen“ sowie „sehr niedrigen“ Status ausweist, besucht wird.

 

Für eine an den Bedarfen orientierte inhaltliche Ausrichtung einer Community School wurde seitens des Bezirksamtes eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe (Arbeitsgruppe Community School Lurup) mit Vertretern des Bezirksamtes (SL, SR, JA, MR), der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), SBH, der Schulleitung und des Quartiers eingerichtet. Die Arbeitsgruppe Community School Lurup hat am 04.06.2014 in Kooperation mit dem Stadtteilforum Lurup einen Beteiligungsworkshop zu den inhaltlichen und räumlichen Bedarfen der Stadtteilakteure bezüglich eines Stadtteilschulneubaus durchgeführt. Es haben ca. 50 Jugendliche und Erwachsene am Workshop teilgenommen.

 

 

Finanzierung:

 

Die Baukosten für den Community-Bereich wurden im letzten Jahr unter der Maßgabe ermittelt, dass das dem Bezirksamt zur Verfügung stehende Budget mit 1,5 Mio. € gedeckelt ist (1 Mio. € BASFI, 0,5 Mio. € KoFi aus RISE). Unter diesen Rahmenbedingungen wurde gemeinsam in einer AG (JA, SR, SL, Schule, SBH) die Größe von 348 qm für den Community-Bereich abgeleitet sowie das bekannte Raumprogramm entwickelt. Die Berechnung der Baukosten erfolgte auf Grundlage des von SBH benannten Brutto-Endpreis von 2.822,40 € /qm, der den schulischen Ausbaustandard und jegliche Baukostenrisiken inkludiert. Zur Sicherung eines von TR-Schulen abweichenden Baustandards wurde die Baukosten des Vorhabens pauschal mit 3000 €/qm, also für 348 qm insgesamt mit 1.044.000 € beziffert.

 

Die verbleibende Differenz (zu 1.5 Mio. € Projektbudget) von 456 T. € wurde seinerzeit mit 300 T. € der Erstausstattung/-Einrichtung des Community Bereichs sowie mit 150 T. € für die Gestaltung von Außenbereichen/Erschließung, die nicht durch den Schulstandard abgedeckt werden, zugeordnet.

 

Die 456 T. € sind erst einmal nicht Vertragsgegenstand zwischen dem Bezirksamt und SBH, sondern stehen für die benannten nachgelagerten Investitionen zur Verfügung.

 

Anhänge

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