Bye bye, rosa Müllsack - auch in Hamburg-Nord Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität
Letzte Beratung: 05.09.2023 Hauptausschuss Ö 7.1
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 12.07.2023 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgender Beschlussempfehlung zugestimmt:
Zur Begründung:
In den Stadtteilen Winterhude, Eppendorf und Hoheluft-Ost, aber auch in Teilen von Barmbek, Uhlenhorst und Hohenfelde wird Hausmüll immer noch in rosa Müllsäcken statt in Tonnen oder Containern gesammelt. Grund dafür ist in der Regel, dass es auf den betreffenden privaten Grundstücken oder in den Gebäuden keine passenden Stellplätze für Mülltonnen gibt. Aus hygienischen, aber auch ästhetischen und praktischen Gründen ist Hamburg bestrebt, die Sacksammlung von Hausmüll so weit wie möglich zu reduzieren.
Nach der erfolgreichen Durchführung von Pilotprojekten zur Abschaffung der rosa Müllsäcke in Teilen von Ottensen und Eimsbüttel ist es nun an der Zeit, auch im Bezirk Hamburg-Nord gezielt vorzugehen. Dabei gilt es, für jeden Haushalt, der noch an die Sacksammlung angeschlossen ist, individuell die passende Lösung zu prüfen.
Die Stadtreinigung Hamburg stellte im Umweltausschuss am 29.6.2023 sowohl ihren Ansatz zur Reduzierung der rosa Müllsäcke als auch die Rahmenbedingungen und Erschwernisse vor. Demzufolge steht zu Beginn eine Analyse der einzelnen Haushalte bzw. Gebäude und deren Umfelder. Manchmal besteht die Möglichkeit, Tonnen z.B. im Keller oder am Haus unterzubringen. Andernfalls bliebe nur die Möglichkeit, geeignete Standplätze für Restmüllbehälter oder für große Restmüll-Unterflur-Sammelsysteme, die von einer größeren Anzahl von Haushalten genutzt werden können, im öffentlichen Raum zu suchen. Die Stadtreinigung Hamburg kann einen Standplatz auf öffentlichem Grund errichten und zur Benutzung dieses Entsorgungssystems verpflichten. Voraussetzungen für den Standplatzbau auf öffentlichem Grund:
Dabei muss berücksichtigt werden, dass das Hamburgische Wegegesetz (HWG) im § 23 Absatz 3 die Unterbringung von Müll zum Schutz der öffentlichen Wege nicht zulässt. Folglich darf der öffentliche Raum für die private Aufgabe der Müllsammlung nur in begründeten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Die Entscheidung liegt beim jeweiligen Bezirksamt, da es über die öffentlichen Flächen verfügt. Letztlich genehmigt das Bezirksamt einen befristeten Sondernutzungsantrag für einen geeigneten Standplatz. Ziel ist, die Nutzbarkeit der öffentlichen Flächen für alle anderen Menschen möglichst uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen und einer Privatisierung des öffentlichen Raums entgegenzuwirken.
Bei der Standortsuche sind viele Rahmenbedingungen zu beachten. Dazu zählen neben gesetzlichen Vorschriften
Der öffentliche Raum wird bereits durch vielerlei Einbauten intensiv genutzt. Laternen, Ampeln, Verkehrsschilder, Sitzbänke, Mülleimer, Fahrrad- und andere Bügel, Telekom- und Postkästen sowie Stromverteiler sind nur einige der Objekte, die auf oder direkt neben Gehwegen stehen.
Aus Sicht der Bezirkspolitik ist es daher wichtig, die zusätzliche Beeinträchtigung insbesondere des Fußverkehrs durch Müllsammelplätze so gering wie möglich zu halten. Es ist daher in gewachsenen Bestandsquartieren sinnvoll, Sammelplätze möglichst zu bündeln. Hierfür sollen Gehwege nur zur Aufstellung genutzt werden, wenn die Barrierefreiheit gewahrt wird und es vor Ort keine anderen Möglichkeiten der Aufstellung gibt (Nebenflächen, Parkplätze etc.). Wo sinnvoll und geboten, könnte auch eine entsprechende Gestaltung der Standplätze für Müllcontainer (Farbigkeit, Begrünung, Dachgrün/Insektenpflanzen) die negativen Auswirkungen auf Stadtbild und Denkmalschutz mindern.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Keine
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