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Bürgerbegehren „[Bahrio 68] Nachbarschaftsinitiative Bahrenfeld 68“ hier: Widerspruchsbescheid Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Am 21.12.2017 hat die Bezirksaufsichtsbehörde den Widerspruch der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens gegen den Bescheid des Bezirksamtes Altona vom 22.05.2017 (Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens) für erledigt erklärt (siehe Anlage).

 

 

Anhänge

Widerspruchsbescheid