21-1251

BüBa - Die Kinderbücherei Bahrenfeld muss öffentlich bleiben! Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNE und SPD (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.09.2020
Ö 5.9
Sachverhalt

Auf der Homepage der BüBa heißt es: „Als 1996 die Öffentliche Bücherhalle in Bahrenfeld geschlossen wurde, gründete sich ein engagierter Förderverein. Der Leiterin des Fördervereins gelang es als Lehrerin an der Grundschule Mendelssohnstraße, am Rande des Schulgeländes in einem Containerbau eine „Öffentliche Bücherausgabestelle“ einzurichten. Sie wurde 2004 umgewandelt in die „Kinderbücherei Bahrenfeld BüBa e.V.“ Der Förderverein sorgt für die Organisation der Ausleihe und der Veranstaltungen in der Kinderbücherei. Er wirbt um institutionelle und private Unterstützer, die Geld- oder Sachspenden leisten. Und er kümmert sich in Zusammenarbeit mit der Schule Mendelssohnstraße um die Ausstattung der BüBa mit Medien, Mobiliar sowie um den Erhalt des Gebäudes.

 

Als vor 4 Jahren die Container ersetzt werden mussten, hat die Bezirksversammlung Altona Haushaltsmittel in sechsstelliger Höhe aufgewandt, um für Ersatz zu sorgen.

 

Im Rahmen der nun geplanten Aufstockung der Grundschule Mendelssohnsstraße durch die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wurden dann Einwände des Denkmalschutzamtes laut: Aufgrund des Ensemble-Schutzes der Schule seien nun die Container abzubauen. Die Bezirksversammlung hat daraufhin die BSB gebeten, im Rahmen der Neubauten auch für eine sachgerechte Unterbringung der BüBa zu sorgen (Drs. 21-0621).

 

Die jetzt angedachte Lösung mit Standort der BüBa dann im Souterrain der ehemaligen Schulaula ist allerdings wenig überzeugend. Weder liegt der Eingang der BüBa dann für die Öffentlichkeit gut einsehbar, noch eignen sich die dunklen Räume unterhalb der Räume der Musikschule (u.a. mit Trommelkursen) für den Betrieb einer BüBa. Vor allem aber ist irritierend, dass nunmehr seitens des Bezirksamtes mündlich im Ausschuss für Kultur und Bildung darauf verwiesen wurde, dass es sich dann zukünftig um eine „schulische Bücherhalle mit öffentlicher Nutzung“ und nicht umgekehrt wie bisher um eine „öffentliche Bücherhalle mit schulischer Nutzung“ handele. Eine „stille Übernahme“ der BSB durch die Schulbehörde scheint hier angebahnt zu werden, ohne dass die Betreiberin selbst oder die Bezirksversammlung dazu ihr Einverständnis gegeben haben.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona Folgendes:

 

  1. Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nach § 27 BezVG aufgefordert, mit der BüBa ins Gespräch zu gehen, um eine zufriedenstellende Lösung für einen Standort im Schulgebäude der Grundschule Mendelssohnstraße zu finden, ohne dass das bisherige Konzept der BüBa verändert werden muss.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, die BSB und das Denkmalschutzamt darüber zu informieren, dass ein Abbau der Container unter den gegebenen Umständen von der Bezirksversammlung Altona abgelehnt wird.

 

  1. Dem Hauptausschuss ist darzulegen, in wessen Besitz sich die Liegenschaft, auf der die Container der BüBa an der Mendelsohnstraße 86 stehen, zum Zeitpunkt der Erstaufstellung, der Zweitaufstellung und heute befindet.

 

  1. Darüber hinaus ist dem Hauptausschuss die Rechtskräftigkeit der Baugenehmigungen für die Container darzulegen.

 

 

Anhänge

ohne