Brandschutz an Schulen
20.02.2020
Lfd. Nr. 17 (21)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
„Brandschutz an Schulen“
Die Anfrage wird – von der Behörde für Inneres und Sport – wie folgt beantwortet:
Hierzu haben wir folgende Fragen:
Nach § 6 Feuerwehrgesetz hat der Senat die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Verordnung zur Durchführung der Brandverhütungsschau (Brandverhütungsschauverordnung - BVSVO) geregelt. Die Brandverhütungsschauen werden von der Feuerwehr durchgeführt.
Gemäß § 2 Abs. 1 Brandverhütungsschauverordnung soll bei Kindertagesstätten möglichst in Zeitabständen von drei Jahren und bei allgemein- und berufsbildenden Schulen möglichst in Zeitabständen von fünf Jahren die Brandverhütungsschau durchgeführt werden.
Der Verordnungsgeber gibt insoweit keine starren Zeiträume für die Durchführung der Brandverhütungsschauen vor, sondern eröffnet einen Ermessenspielraum für die zuständige Behörde. Die Vorgaben des § 2 Abs. 1 Brandverhütungsschauverordnung werden im Rahmen der Ermessensabwägung berücksichtigt.
Außerhalb der angestrebten Zeiträume, jedoch innerhalb des Ermessenspielraums sind noch folgende Objekte im Bezirk Eimsbüttel für das Jahr 2019 zu begehen:
Objekt |
Termin |
Objektbezeichnung |
Schule |
10.01.2019 |
Lutterothstraße 78-80 |
Schule |
18.11.2019 |
Telemannstraße 10 |
Schule |
27.11.2019 |
Lutterothstraße 34-36 |
Kita |
14.06.2019 |
Koldingstraße 19 |
Kita |
31.08.2019 |
Kleiner Kielort 10-12 |
Kita |
09.09.2019 |
Eidelstedter Weg 75 |
Kita |
09.09.2019 |
Telemannstraße 27 |
Kita |
15.09.2019 |
Fruchtallee 121 |
Kita |
23.09.2019 |
Schäferkampsallee 27 |
Kita |
06.10.2019 |
Hoheluftchaussee 95 |
Kita |
20.10.2019 |
Max-Brauer-Allee 191 |
Kita |
08.11.2019 |
Lutterothstraße 98 |
Entfällt.
Brandverhütungsschauen sind bei anderen Objekten durchzuführen, wenn bei ihnen Gefahren im Sinne des § 6 Absatz 1 des Feuerwehrgesetzes bestehen.
Im Übrigen siehe Brandverhütungsschauverordnung – BVSVO.
Die Dokumentation findet im IT-System „Brandverhütungsschauen - BVS“ der Feuerwehr Hamburg statt, wird elektronisch gespeichert und als Papierakte vorgehalten. Darüber hinaus bekommt der Betreiber des Objekts eine Ausfertigung der Dokumentation. Sollten Mängel festgestellt werden und diese nicht innerhalb einer von der Feuerwehr festgelegten Frist beseitigt sein, wird der Vorgang mit der Dokumentation an die zuständige Genehmigungsbehörde, die Bauprüfabteilung des zuständigen Bezirksamtes, abgegeben.
ohne
keine
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