21-1276

Blühstreifen für Insekten in öffentlichen Grünflächen und Grünanlagen (21-0980E) Beschluss des Hauptausschusses stellvertretend für die Bezirksversammlung Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.11.2020
06.10.2020
Sachverhalt

Der oben genannte Beschluss sieht vor, dass die Verwaltung im Oktober 2020 im Grünausschuss einen Sachstand mitteilt.

 

Zu 1)

Als Anlage ist eine Liste von Flächen beigefügt, auf der eine Umwandlung der Flächen in Blühwiesen fachlich sinnvoll und möglich wäre. Bei der Flächenauswahl wurde im Wesentlichen der Kernbereich betrachtet und vom Umfang so bemessen, dass sie sowohl von der Kapazität herstellbar, unterhaltbar und finanzierbar sind. Zudem sind außerhalb des Kernbereiches bereits größere Wiesenflächen vorhanden, bei denen das Aufwertungspotential im Vergleich zu Scheerrasen geringer ist.

 

Zu 2)

Bei der Herstellung wird zertifiziertes Saatgut verwendet. Die Herstellung kann erst zum Herbst 2021 erfolgen. Grund hierfür ist die Erfahrung, dass sich im Herbst hergestellte Blühwiesen deutlich besser entwickeln als im Frühjahr angelegte und eine Realisierung im Herbst 2020 nicht zu schaffen ist.

 

Zu 3)

Das Bezirksamt hat keine Ressourcen für dieses Thema ein internetbasiertes Beteiligungstool zu entwickeln und vorzuhalten. Es macht aus Sicht der Verwaltung auch keinen Sinn, die Bevölkerung aufzufordern, Flächen zu melden, wenn unklar ist ob Ressourcen bestehen diese zu herzustellen und zu pflegen. Hier würde eine Erwartungshaltung geweckt die nicht zu bedienen ist.

 

Zudem erfordert die Klärung der Flächeneignung einer intensiven Prüfung bezüglich der Tauglichkeit in Bezug der Nutzungskonkurrenzen und der Standortbedingungen, sodass eine fachliche Vorsortierung von Nöten ist.

 

Bei Bedarf und hinreichender finanzieller und personeller Ressource wäre die Verwaltung in Abstimmung mit dem Ausschuss in der Lage ergänzende Erweiterungsflächen zu benennen.

 

Anhänge

Standortvorschläge