20-4366

Bezirklicher Beirat für Menschen mit Behinderungen hier: Erstattung der Aufwandsentschädigungen und Übernahme der Kosten für Gebärdensprachendolmetscher und Schriftmittler Mitteilungsdrucksache zu den Beschlüssen der Bezirksversammlung vom 30.11.2017

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung am 30.11.2017 anliegende Drucksachen 20-4233 und 20-4234 beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat zu den Beschlüssen mit Schreiben vom 19.12.2017 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Bezirksversammlung Altona fordert die BASFI mit den beiden Beschlüssen jeweils auf, Mittel für aus der Errichtung des bezirklichen Inklusionsbeirates resultierende bezirkliche Folgekosten (Aufwandsentschädigungen für bezirkliche Beiratsmitglieder, Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern und Schriftmittlern für bezirkliche Mitglieder sowie die den Sitzungen des bezirklichen Beirates folgende Öffentlichkeit) bereitzustellen.

 

Bereits zur mit dem bezirklichen Errichtungsbeschluss (Drs. 20-2641.1E) im Herbst 2016 aufgeworfenen Finanzierungsfrage hatte die BASFI mit Schreiben vom 22.11.2016 an den Vorsitzenden der BV Altona Folgendes ausgeführt:

 

„Die Bezirksversammlung fordert hinsichtlich der künftigen Finanzierung des in Altona einzurichtenden bezirklichen Beirats für Menschen mit Behinderungen, dass diese (nicht näher bezifferte) Finanzierung durch die Fachbehörde sicherzustellen sei. Gemäß § 6 des Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) sind alle Träger öffentlicher Gewalt der FHH im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereiches für die Gleichstellung behinderter Menschen abschließend verantwortlich; daraus folgt, dass die Finanzierung eines in einem Bezirk von der Bezirksversammlung eingerichteten Beirates auch dort zu erfolgen hat. Die BASFI koordiniert lediglich behördenübergreifend die Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention, des Landesaktionsplans und des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen; die Finanzierungsverantwortung liegt jedoch bei den jeweiligen Maßnahmenzuständigen, hier dem Bezirk. Der Empfehlung kann daher nicht gefolgt werden.“

 

Der Bezirksversammlung war damit bekannt, dass die Zuständigkeit für Kosten des bezirklichen Beirates wie z. B. Aufwandsentschädigungen oder Kommunikationshilfen ebenfalls beim Bezirk liegt, und nicht bei der BASFI.

 

Auf vorstehendem Hintergrund kann den Beschlüssen nicht gefolgt werden; die Finanzierung dieser bezirklichen Gremienkosten ist seitens des Bezirkes sicherzustellen.

 

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