Bezirkliche Arbeit kostet Geld Quartiersfonds I und II sowie Sondermittel, Gestaltungsfonds und Förderfonds Bezirke in gleicher Höhe fortführen Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE, CDU, DIE LINKE, FDP und SPD (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 29.10.2020 Bezirksversammlung Ö 4.10
Mit der Drs. 21-1354 wurde der Haushalts- und Vergabeausschuss der Bezirksversammlung Altona am 20.10.2020 darüber informiert, dass für die Quartiersfonds I und II im Vorabhaushalt nur 500.000 Euro in die Produktgruppe Sozialraummanagement des Einzelplans des Bezirksamtes Altona eingestellt werden. Weitere 500.000 Euro sollen nach dem Beschluss der Bürgerschaft über den Haushaltsplan 2021 / 2022 über die zentralen Ansätze zur Verfügung gestellt werden. Vorher wurde davon ausgegangen, dass der Ansatz aus 2020 in Höhe von 1.435.730 Euro fortgeführt wird. Dies entspricht einer Kürzung der Mittel um über 30%.
Laut der gleichen Drucksache sowie Aussage des Amtes in der Sitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses sind die Sondermittel, Gestaltungsfonds und die Förderfonds Bezirke (sowohl konsumtiv als auch investiv) weder im Vorabhaushalt noch im Haushaltsplan 2021 / 2022 mit Geldern eingestellt. Für die Sondermittel standen bisher jährlich 80.000 Euro jährlich, für den Gestaltungsfonds 177.000 Euro jährlich und für die Förderfonds 355.415,64 Euro in 2020 zur Verfügung. Nach Recherchen scheint es allerdings unklar zu sein, ob es sich hierbei nicht um ein Missverständnis handelt. Sollte es korrekt sein, handelt es sich um eine Kürzung um über 610.000 Euro. Gemäß Drs. 21-1209 muss die Bezirksversammlung Altona darüber hinaus noch 19.584,36 Euro an zu viel gezahlten Mitteln der Förderfonds Bezirke zurückzahlen.
Mit den Mitteln wurden verschiedenste kleine und große Projekte für den ganzen Bezirk und in den Stadtteilen gefördert. Hierzu gehören verschiedenste Stadtteilkulturprojekte, die Unterstützung von Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern (die aus den Rahmenzuweisungen keine oder zu wenig Mittel erhalten), Unterstützung von Sportvereinen, Projekte zur Unterstützung von Obdachlosen, Leseförderung und Kinderbüchereien, Unterstützung von freiwilligem Engagement, Jugendsozialarbeit, Stadtteilbeiräte, Begegnungshäuser und -cafés, Bürgerbeteiligung und Stadtteilzeitungen, Stadtteilfestivals und Kulturfeste, der (Um-)Bau von Spielplätzen sowie zahlreiche weitere Projekte. Viele der Projekte können ohne die Unterstützung der Bezirksversammlung Altona nicht stattfinden, andere müssten ihre Arbeit einstellen. Eine Reduzierung bzw. ersatzlose Streichung der Mittel würde daher nicht nur die Bezirksversammlung Altona stark in der Arbeit einschränken, sondern auch massivste Auswirkungen auf den ganzen Bezirk und seine Einwohner*innen haben. Dies kann nicht im Interesse des Senates und der Stadt sein.
Die Bezirksversammlung Altona beschließt:
1) Der Senat und die zuständigen Fachbehörden werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
2) Die Bürgerschaft wird aufgefordert, die unter 1) genannten Anliegen zu unterstützen und im Haushaltsplan 2021 / 2022 umzusetzen.
3) Das Bezirksamt Altona wird gemäß $ 19 BezVG aufgefordert, die die unter 1) genannten Anliegen zu unterstützen und sich beim Senat und den zuständigen Fachbehörden für die Umsetzung einzusetzen.
4) Der Bezirksversammlung Altona sowie dem Haushalts- und Vergabeausschuss ist umgehend und umfangreich über Entwicklung bzw. geplante Entwicklungen bezüglich der Quartiersfonds I und II, der Sondermittel, dem Gestaltungsfonds sowie den Förderfonds Bezirke (konsumtiv und investiv) zu berichten.
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