21-0676

Bezirkliche Anreizsysteme – Förderfonds Bezirke Hier: Teilausschüttung der 1. Prämie 2020 Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.02.2020
Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.01.2020 hat die Finanzbehörde die Teilausschüttung der ersten Prämie (für Wohnungsbaugenehmigungen) aus dem Fördersystem Förderfonds Bezirke 2020 angekündigt.

Die erste Auszahlung der Mittel des Förderfonds ist gem. Ziffer 8 Abs. 5 der Fortschreibung des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau vorzunehmen. Zu Beginn eines Jahres sind demnach auf Basis der Planzahlen 250 Euro pro genehmigter Wohneinheit auszukehren. 

 

In Ziffer 8 Abs. 5 VfHH ist ebenfalls geregelt, dass eventuelle Überzahlungen mit der Ausschüttung im Folgejahr verrechnet werden, sofern ein Ausgleich im Rahmen der Gesamtabrechnung eines Jahres mit den Prämien aus der Gewerbeförderung nicht möglich ist. Ein solcher Fall ist im Bezirksamt Altona im Vorjahr eingetreten (s. nachfolgende Tabelle):

 

 

 

 1. Abschlagszahlung Wohnungsbau 2019

 

 375.000 Euro

 

 2. Errechnete Gesamtförderung Wohnungsbau 2019

 

 257.250 Euro

 

 3. Differenz Wohnungsbau (2. - 1.)

 

-117.750 Euro

 

 4. Ausgleich durch Gewerbeprämie 2019

 

  84.634 Euro

 

 Überzahlung 2019

 

  33.116 Euro

 

 

 

Die verbleibende Überzahlung 2019 in Höhe von 33.116 Euro wird mit der Abschlagszahlung 2020 ausgeglichen, so dass sich folgende Bild ergibt:

 

Zielzahl für Wohnungsbaugenehmigungen

gem. Ziffer 1 VfHH

 

1.500

 

Rechnerischer Auszahlungsbetrag

(250 Euro pro geplanter Wohnung)

 

375.000 Euro

 

Abzüglich Überzahlung aus 2019

 

33.116 Euro

 

Verbleibende Abschlagszahlung 2020

 

341.884 Euro

 

 

Die Sollübertragung ist erfolgt in Kürze.

 

Die Mittel werden zu 40 % investiv und zu 60 % konsumtiv bereitgestellt.

 

Es ergibt sich daher folgende Verteilung für das Bezirksamt Altona:

 

Förderfonds investiv:

136.754,00 Euro

Förderfonds konsumtiv:

205.130,00 Euro

 

 

Anhänge

ohne