22-1469

Bericht zur Bestandsentwicklung der Wiesenbrüter in der Rissen-Sülldorfer Feldmark und geplante Erschwernis-Ausgleichszahlungen an landwirtschaftliche Betriebe für die freiwillige Belassung von Schonstreifen Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 27.10.2025 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 4

Sachverhalt

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmte am 18.02.2025 einer weiteren artenschutzfachlichen Begleitung des Wiesenvogelschutzes für das Jahr 2025 zu (Drs. 22-0684). Vorausgegangen war die Zustimmung des Ausschusses am 15.10.2024 r die Zahlung von Erschwernis-Ausgleichzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe für Nutzungseinschränkungen zugunsten des Wiesenvogel- und Biotopschutzes in 2024 (Drs. 22-0251)

Auf dieser Beschlussgrundlage wurde im Frühjahr 2025 eine artenschutzfachliche Begleitung und Kartierung für den Wiesenvogelschutz in der Rissen-Sülldorfer Feldmark beauftragt und es fanden regelmäßige enge Abstimmungen mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) / N3 sowie einer Vertretung der Kiebitzkieker statt (ein von der BUKEA gefördertes Projekt in Hamburg zum freiwilligen Wiesenvogelschutz mit dem BUND Landesverband Hamburg und dem NABU Landesverband Hamburg). Ziel der Maßnahme war die systematische Erfassung und der darauf aufbauende Schutz von Bruten der drei streng geschützten, bodenbrütenden Wiesenvogelarten Kiebitz, Bekassine und Wachtelkönig.

Die Brutvogelerfassung erfolgte durch mehrere Begehungen tags und nachts im Zeitraum März bis August 2025. Die Bestandsaufnahme dieser besonderen Vogelarten erfordert - insbesondere für die Bekassine und den Wachtelkönig aufgrund ihrer versteckten, heimlichen Lebensweise - viel Zeit und Erfahrung und kann deshalb auch immer nur einen Teil des tatsächlichen Vorkommens feststellen. Bei vermuteter oder festgestellter Brut wurden die Flächeneigentümer:innen bzw. der Bewirtschafter durch den Kiebitzkieker darüber informiert und gemeinsam mögliche Schutzmaßnahmen und Angebote zu freiwilligen finanziellen Ausgleichszahlungen der Ämter besprochen. So wurden auf verschiedenen Flächen z.B. Schonstreifen bei der ersten Mahd im Juni/Juli nicht gemäht. Für den erhöhten Aufwand in der Bewirtschaftung möchte die Abteilung Landschaftsplanung einen Ausgleich, ähnlich der Zahlung im vergangenen Jahr, auszahlen (vgl. Drs. 22-0251).

Ergebnisse des Monitorings:

In 2025 wurden im Untersuchungsgebiet der Rissen-Sülldorfer Feldmark insgesamt 21 Kiebitze und 21 Bekassinen gesichtet und 15 Wachtelkönige des nachts rufend festgestellt, wobei es sich anteilig auch um gleiche Individuen auf verschiedenen Flächen handeln kann. Im Rahmen der Kartierung konnten auch einige Brutpaare mit Gelegen (vgl. Tabelle) festgestellt werden. Nachweise von erfolgreichen Bruten mit geschlüpften und ggf. auch noch flüggen Nachkommen sind erfahrungsgemäß selten und insbesondere die Sichtung von flüggen Jungvögeln zumeist auch Zufallsbeobachtungen.

Wiesenvogelart

Erfasste Individuen

Paare

gesichtete ken

Kiebitz

21

6

4

Bekassine

21

2

0

Wachtelkönig

15

4

1 Nest

Insgesamt betrachtet stellt sich die Rissen-Sülldorfer Feldmark durch die vielen extensiv genutzten Feucht-Wiesen als sehr gut geeignetes Bruthabitat für alle drei gefährdeten und gesetzlich streng geschützten Wiesenvogelarten dar. Die große Schwierigkeit stellt der Konflikt zwischen Wiesennutzung (Wiesenpflege im zeitigen Frühjahr, aber insbesondere auch die Mahd im Juni/ Juli) und der verhältnismäßig späten Brut dieser Arten dar dieses insbesondere für die Bekassine und den Wachtelkönig. Eine regelmäßige Mahd ist wichtig, um die Wiesen als offene Lebensräume zu erhalten,hrt aber gleichzeitig dazu, dass die Vögel bei der Brut erheblich gestört werden und/oder die Nester zerstört werden. Daher war es das Ziel der Kartierung, die Brutstandorte zu erfassen und dann gemeinsam mit den Flächennutzer:innen abzustimmen, welche Möglichkeiten eines Schutzes der Brut möglich sind. Die enge Abstimmung mit den Landwirten und den Kiebitzkiekern vor Ort sowie der Einsatz technischer Hilfsmittel wie Drohneneinsatz und Horchboxen werden als wichtige Erfolgsfaktoren für mögliche zukünftige Schutzmaßnahmen bewertet. Insbesondere sogenannte Horchboxen, die akustische Daten erfassen, können eine aufwändige Kartierung, die meist nur punktuelle Sichtungen liefert, sinnvoll ergänzen oder teilweise sogar ersetzen.

Insgesamt wurden 17 Schonflächen eingerichtet, für die eine entsprechende freiwillige Erschwernis-Ausgleichszahlung in Aussicht gestellt wurde. Hiervon wird voraussichtlich für 10 Flächen eine Erschwernis-Ausgleichszahlung durch die BUKEA erfolgen, weil es sich um Extensivgrünland handelt, für welche ein Bewirtschaftungsvertrag durch die BUKEA geschlossen wurde und auf welchen die vorgesehene erste Mahd im Juli ausgesetzt wurde. Bewirtschafter von Vertragsnaturschutzflächen können leider keine zusätzliche Erschwernis-Ausgleichszahlungen erhalten.

Entsprechend der geführten Abstimmungen müsste das Bezirksamt für nf Schonflächen die in Aussicht gestellten Erschwernis-Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt etwa 1.535 Euro an drei landwirtschaftliche Betriebe bezahlen und bittet um eine entsprechende Zustimmung. Die Ergebnisse und Erfahrungen aus 2025 in der Feldmark und aus dem vorangegangenen Jahr sollen in die Weiterentwicklung eines möglichen Schutzprogramms für Wiesenbrüter in Hamburg durch die BUKEA einfließen, das auf Basis von fortgesetzten Erschwernis-Ausgleichszahlungen für freiwilligen Nutzungseinschränkungen der Landwirte fortgeführt werden sollte.

Das Bezirksamt bittet den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport, die Bestandsentwicklung zur Kenntnis zu nehmen und empfiehlt, die Erschwernis-Ausgleichszahlungen wie beschrieben vorzunehmen.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Zustimung gebeten.

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Osdorfer Feldmark

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