20-4961

Bebauungsplan Sülldorf 4 (historischer Ortskern Sülldorf), Ergänzendes Verfahren hier: Änderung einer Ausgleichsfläche Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Die Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Altona, die Hamburger Stadtentwässerung und die Behörde für Umwelt und Energie beabsichtigen seit langem, in Sülldorf ein Rückhaltebecken mit Reinigungsfunktion für das Niederschlagswasser von Straßenflächen in naturnaher Art zu errichten. Aus wasserwirtschaftlichen Gründen und um die Belange eines landwirtschaftlichen Betriebs auf dem bisher vorgesehenen Flurstück 1191 in Sülldorf möglichst wenig zu beeinträchtigen, ergab die Abstimmung zwischen den Dienststellen und dem betroffenen Betrieb, dass ein Teil der Rückhaltefunktion auf dem Flurstück 1292 am Schlankweg in Sülldorf erfolgen soll. Dieses Flurstück ist jedoch im bisherigen Bebauungsplan Sülldorf 4 als Ausgleichsfläche für ermöglichte Eingriffe des Betriebs zugeordnet. Auf Wunsch dieses Betriebs und um das Rückhaltebecken hier errichten zu können, soll die Ausgleichsfläche nunmehr in gleicher Größe auf das Flurstück 1229 am Bullnwisch in Sülldorf verlagert werden.

 

Der Planungsausschuss hatte am 06.09.2017 beschlossen, dass der Bebauungsplan Sülldorf 4 inhaltlich unverändert öffentlich ausgelegt werden soll (Drs.-Nr.: 20-3828). Das Bezirksamt bittet nunmehr um Zustimmung, dass die o.g. zugeordnete Ausgleichsfläche getauscht wird und der Entwurf der Verordnung zum Bebauungsplan Sülldorf 4 in § 2 Nr. 8 entsprechend geändert wird. Dort wird also die Flurstücksnummer 1292 durch die Nr. 1229 ersetzt.

Die Anlage 3 zur Begründung des Bebauungsplans Sülldorf 4 würde dann ebenfalls entsprechend geändert werden.

 

 

Anhänge

ohne