21-1191

Bebauungsplan Nr. 162 „Hogenkamp“, Stadt Pinneberg Umlandbeteiligung im Rahmen der TÖB-Beteiligung (Träger öffentlicher Belange) Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.09.2020
Sachverhalt

Die Stadt Pinneberg plant die städtebauliche Entwicklung im Übergangsbereich zwischen Gewerbe und Wohnen für die Flächen zwischen Hogenkamp und An der Raa (Innenbereich - Fläche 4,9 ha) zu steuern. Hierzu hat der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Pinneberg in seiner Sitzung am 27.11.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 162 „Hogenkamp / an Raa“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Im Bereich des B-Plans Nr. 162 werden die Sicherung von vorhandenen und die Zulässigkeit von zukünftigen Gemeinbedarfseinrichtungen geregelt. Des Weiteren wird die planungsrechtliche Nachnutzung für das Grundstück des ehemaligen Schützenvereins sowie der aufgelassenen BMX-Bahn geregelt und vorhandene Grün- und Gehölzstrukturen gesichert.

 

Der Entwurf mit allen Anlagen ist einzusehen unter: https://pinneberg.planungsbeteiligung.de/

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird das Bezirksamt Altona bis zum 18.09.2020 um Stellungnahme gebeten

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung beabsichtigt wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Gegen den vorgelegten Entwurf bestehen keine Bedenken.

 

Anhänge

Lage im Raum 

Bebauungsplan Nr. 162 „Hogenkamp / An der Raa“ in Pinneberg