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Bebauungsplan Nr. 150 „Rehmenfeld“ in Pinneberg, Umlandbeteiligung im Rahmen der TÖB-Beteiligung

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.08.2020
Sachverhalt

Die Stadt Pinneberg plant mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 150 „Rehmenfeld“ auf bisher unbebauten, landwirtschaftlich genutzten Flächen die Entwicklung eines ca. 49,2 ha großen Gewerbe und Wohngebietes im zentralen Bereich des Rehmenfeldes in unmittelbarer Nähe des Autobahnanschlusses PinnebergSüd und der SBahnStation PinnebergThesdorf. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde im September 2014 vom Ausschuss für Stadtentwicklung in Pinneberg beschlossen.

 

Mit der Entwicklung zusätzlicher Wohnbauflächen soll die vorhandene Siedlungsstruktur im Innenbereich der Stadt Pinneberg arrondiert werden. Anstelle von Neubauten in dispersen Lagen soll durch Nachverdichtung dringend benötigter Wohnraum entstehen. Dabei soll die Wohnfunktion mit Angeboten für unterschiedliche Haushalte und Bevölkerungsgruppen unterstützt werden. Von den geplanten Wohneinheiten soll ein Teil als geförderter Mietwohnungsbau realisiert werden. Durch die Entwicklung der geplanten Gewerbeflächen werden neue Arbeitsplätze geschaffen und

Gewerbesteuereinnahmen generiert. Diese städtebauliche Zielsetzung entspricht auch der Planungskonzeption des 2014 neu aufgestellten Flächennutzungsplans der Stadt Pinneberg.

 

Der Entwurf mit allen Anlagen ist einzusehen unter: https://pinneberg.planungsbeteiligung.de/

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird das Bezirksamt Altona bis zum 10.08.2020 um Stellungnahme gebeten

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung beabsichtigt wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Gegen den vorgelegten Entwurf bestehen keine Bedenken.