Bebauungsplan Lurup 45 Wunsch nach Einleitungsbeschluss eines neuen Bebauungsplans Beschlussvorlage des Amtes
Das Bezirksamt hat mit Bescheid vom 03.06.2017 einen Bauvorbescheid mit 10 Doppel- und Reihenhäusern genehmigt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass der Vorbescheid nicht die Genehmigung für das Vorhaben ersetzt.
Die betroffenen Flurstücke (943/944) sind ca. 2.200 m² groß und nach geltendem Bebauungsplan Lurup 45 als Kleingärten ausgewiesen.
Erfolgte Gespräche mit dem Verpächter der Flächen, führten nicht zu einem Einvernehmen. Um den Vorbescheid in Anspruch nehmen zu können, bittet der Vorhabenträger um Einleitung eines Bebauungsplans, mit dem Ziel hier Wohnungsbau auszuweisen, da er ansonsten die Kleingärten nicht kündigen könnte.
Das Vorhaben liegt in einem im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm dargestellten Grünzug an der Bezirksgrenze.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung geht davon aus, dass eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich sein wird.
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