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Bebauungsplan-Entwurf Wedel 88 „Businesspark Elbufer Wedel“ Gesamtstellungnahme der Freien und Hansestadt Hamburg Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Wedel 88 „Businesspark Elbufer Wedel“ wurde mit Datum 25.01.2017 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig vorläufig außer Vollzug gesetzt, da er nicht ausreichend den Schutzanspruch angrenzender Wohnbebauung auf der Rissener Seite berücksichtigte. Um diese Lärmproblematik zu lösen, beschloss der Rat der Stadt Wedel am 01.06.2017 die Aufstellung der 1. Bebauungsplanänderung.

 

In der Zeit vom 02.05.2018 bis 08.06.2018 wurde der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt. In diesem Rahmen waren die Fachbehörden der FHH sowie das Bezirksamt Altona aufgefordert, gem. § 4 (1) BauGB bis zum 08.06.2018 eine (gemeinsame) Stellungnahme abzugeben. Den Teil der Stellungnahme, der durch den Bezirk Altona formuliert worden ist, wurde bereits in der Sitzung des Planungsausschusses am 16.05.2018 beraten.

 

Als Anlage ist die abschließende Gesamtstellungnahme der Freien und Hansestadt Hamburg beigefügt.

 

 

Anhänge

Stellungnahme der Freien und Hansestadt Hamburg zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Wedel 88 Businesspark Elbufer Wedel