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Bebauungsplan-Entwurf Wedel 88 „Businesspark Elbufer Wedel“ - 1. Bebauungsplanänderung Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Wedel 88 „Businesspark Elbufer Wedel“ wurde mit dem Datum 25.01.2017 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig vorläufig außer Vollzug gesetzt, da er nicht ausreichend den Schutzanspruch angrenzender Wohnbebauung auf der Rissener Seite berücksichtigte. Um diese Lärmproblematik zu lösen, beschloss der Rat der Stadt Wedel am 01.06.2017 die Aufstellung der 1. Bebauungsplanänderung.

 

In der Zeit vom 02.05.2018 bis zum 08.06.2018 wird der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt. In diesem Rahmen sind die Fachbehörden der FHH sowie das Bezirksamt Altona aufgefordert, gem. § 4 (1) BauGB bis zum 08.06.2018 eine (gemeinsame) Stellungnahme abzugeben.

 

Als Anlage ist ein vorläufiger Entwurf einer Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung beigefügt. Die Fachbeiträge des Amtes für Landesplanung und Stadtentwicklung - Verfahrensmanagement und Grundsatz der Bauleitplanung (LP 13) der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Ergänzungen des Amtes Verkeher und Straßenwesen (Amt V) der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovationen liegen noch nicht schriftlich vor und werden ergänzt.

 

Anhänge

Entwurf Stellungnahme der Fachbehörden und des Bezirksamtes Altona zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Wedel 88 Businesspark Elbufer Wedel