20-4463

Bebauungsplan-Entwurf Rissen 53 Sachstandsbericht Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung am 01.06.2017 (Drucksache 20-3700) den Beschluss gefasst, für das o. g. Gebiet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Ziel einzuleiten, dort eine Mischgebietsausweisung zur Realisierung eines ALDI-Marktes und 14 Wohneinheiten vorzunehmen.

 

Der Planungsausschuss des Bezirksamtes Altona hat in seinen Sitzungen am 05.07.2017 sowie am 19.07.2017 den Beschluss, für das o.g. Gebiet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuleiten (Drucksache 20-3835), vertagt und das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung  gebeten, eine Einschätzung zu den zwei vorliegenden Gutachten zu geben, die zu den Auswirkungen des Planvorhabens an der Rissener Landstraße Stellung nehmen und zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

 

Das Fachamt hat die wesentlichen Aussagen der Gutachten von Dr. Lademann & Partner (beauftragt von der ALDI Immobilienverwaltung GmbH) bzw. von Stadt + Handel (beauftragt von Penny Markt GmbH) sowie eine Stellungnahme der BSW/LP in einer Synopse gegenübergestellt (siehe Drucksache 20-3974 mit Anlagen). Nach diesem Vergleich erschienen dem Fachamt die Argumente von Stadt + Handel und der BSW/LP tragender zu sein. Insbesondere die Lage des geplanten ALDI-Marktes außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs und die damit verbundene direkte Konkurrenzsituation wurden kritisch gesehen. Die unterschiedlichen Berechnungsmodelle der beiden Gutachten konnten jedoch nicht abschließend beurteilt werden.

 

Daher hat der Planungsausschuss am 06.09.2017 beschlossen, durch das Fachamt einen Gutachter zu beauftragen, eine Plausibilitätsprüfung der beiden vorliegenden Gutachten durchzuführen. Weitere Entscheidungen sollten erst getroffen werden, wenn die Plausibilitätsprüfung vorliegt.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Bezirk Altona die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) mit einer Plausibilitätsprüfung beauftragt, zumal die GMA derzeit das Nahversorgungskonzept für den Bezirk Altona erarbeitet und somit mit den Strukturen und Gegebenheiten vor Ort sehr gut vertraut ist.

 

 

Die „Plausibilitätsprüfung vorliegender Auswirkungsanalysen zur ALDI-Ansiedlung in Hamburg Rissen“ liegt mittlerweile vor. Die GMA teilt im Wesentlichen die Einschätzung des Büros Stadt + Handel, und kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass von keinem der Gutachterbüros die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Stadtteilzentrum Rissen zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Laut GMA liegt bei der ALDI-Planung keine atypische Fallgestaltung vor. Damit ist die geplante ALDI-Ansiedlung an der Rissener Landstraße weder mit den Ansiedlungsregeln der Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel 2014 (Ausnahmeregelung für Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment außerhalb von Zentren) noch mit dem Nahversorgungskonzept für den Bezirk Altona (Entwurf Mai 2017) vereinbar.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung spricht sich daher gegen eine Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel und damit auch gegen die Ansiedlung eines ALDI-Marktes mit einer Verkaufsfläche von über 800m²  im Bereich der Rissener Landstraße 252 aus.

 

 

Anhänge

Plausibilitätsprüfung (nicht-öffentlich)