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Bebauungsplan-Entwurf Rissen 51 - Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB Empfehlung zur Erneuten Feststellung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.11.2019
Sachverhalt

Dem Bebauungsplan-Entwurf Rissen 51 wurde nach öffentlicher Auslegung vom 21.11.2018 bis einschließlich zum 20.12.2018 durch den Planungsausschuss am 17.04.2019 sowie durch die Bezirksversammlung am 25.04.2019 zur Feststellung zugestimmt.

 

Die Genehmigung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erfolgte am 02.08.2019, der Feststellungsbeschluss durch die zuständige Bezirksamtsleitung am 20.08.2019. Rechtswirksamkeit erlangte der Bebauungsplan Rissen 51 nach Veröffentlichung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl. Nr. 29, S. 259) am 11.09.2019.

 

Nach Feststellung durch die zuständige Bezirksamtsleitung sowie nach Veröffentlichung des Bebauungsplanes Rissen 51 wurde festgestellt, dass es in der Planzeichnung hinsichtlich einer Festsetzung („Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern“) entlang der Straße Iserbarg zu einem Übertragungsfehler gekommen ist (siehe Anlage: Übertragungsfehler).

 

Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens muss die ALKIS (Allgemeine Liegenschaftskarte) Grundlage in regelmäßigen Abständen auf den neusten Stand gebracht werden; insbesondere vor der Feststellung eines Bebauungsplanes. Bei der Aktualisierung dieser kam es zu oben genannten Übertragungsfehler, bei dem sich die Festsetzung „Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern“ unter die ebenfalls in diesem Bereich vorhandenen Festsetzungen legte und somit nicht mehr erkenntlich war. Um diesen Übertragungsfehler zu korrigieren, wird seitens des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung empfohlen, ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB mit „Wiedereinstieg“ in den Verfahrensschritt des Beschlusses zur Feststellung gemäß § 10 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan Rissen 51 wird im ergänzenden Verfahren rückwirkend zum 11.09.2019 (Tag nach der Bekanntmachung) in Kraft gesetzt.

 

Auswirkungen auf das zugehörige Baugenehmigungsverfahren hat das ergänzende Verfahren nicht. Die oben genannten Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern sind zusätzlich über den städtebaulichen Vertrag Rissen 51 und der dazugehörigen Anlage 8.1 Freiflächenplan gesichert.

 

 

Der Planungsausschuss wird gebeten, der Bezirksversammlung Folgendes zu empfehlen:

 

Der erneuten Feststellung des Bebauungsplanes Rissen 51 im ergänzenden Verfahren wird zugestimmt.

 

Anhänge

Anlage 1: Übertragungsfehler

Anlage 2: Planzeichnung

Anlage 3: Verordnung

Anlage 4: Begründung

Anlage 5: Arbeitskreis II-Papier

Anlage 6: Arbeitskreis II-Protokoll (nicht öffentlich)