Bebauungsplan-Entwurf Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 (Rissen-Sülldorfer Feldmark) Zustimmung zur öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes
Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 21.02.2018 einen Beschluss zu den Inhalten und zu den beabsichtigten Baugrenzen und C-Flächen des Bebauungsplans gefasst (s. Drucksache Nr. 20-4535).
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange fand von März bis April 2018, der Arbeitskreis I am 11. Juni 2018 statt. Es wird um Zustimmung zur öffentlichen Auslegung entsprechend der Ergebnisse des Arbeitskreises I gebeten:
Aufgrund der Stellungnahmen und der Abwägungen im Arbeitskreis I wurden im Vergleich zu dem Bebauungsplan-Entwurf vom Februar 2018 folgende Festsetzungsänderungen vorgenommen:
• Verzicht auf eine räumliche Beschränkung der Lagerungsmöglichkeiten von Erntegut wie Heu, Stroh oder Silage auf ausgewiesenen C-Flächen unmittelbar um die Hofstellen (Anpassung § 2 Nr. 8 der VO)
• Verzicht auf die Regelung zu einem wasser- und luftdurchlässigen Aufbau der Geh- und Fahrwege auf den C-Flächen (Anpassung § 2 Nr. 16 der VO)
• Neuaufnahme einer Festsetzung zur Verwendung von Leuchten mit einer geringeren Lockwirkung für die Insekten (Ergänzung § 2 Nr. 17 der VO)
• In Folge des Verzichts auf die Textfestsetzung zur Lagerung von Erntegut auch Rücknahme einer bisher geplanten Lagerfläche auf Flurstück 298 der Gem. Rissen und der zugeordneten privaten Ausgleichsfläche Z 9 im Einvernehmen mit dem Eigentümer
• Reduzierung des städtebaulichen Erhaltungsbereichs für die Hofstelle Schlankweg 19 auf die Bestandsgebäude
• Verschiebung des geplanten neuen Wohnhauses am Schlankweg 19 entsprechend des Vorbescheids und dem Beschluss des Planungsausschusses vom 6. Juni 2018
• Abgrenzung der Wohnhäuser auf den Flächen für die Landwirtschaft mit einer eigenen Baugrenze und entsprechende Anpassung der Grundfläche (entsprechend der Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen)
• Verlagerung der im Bebauungsplan Sülldorf 4 zugeordneten privaten Ausgleichsfläche für den Betrieb Sülldorfer Kirchenweg 237 von Flurstück 1292 in Sülldorf auf Flurstück 1229 in Sülldorf
• Maßvolle Vergrößerung der Flächen für die Wasserwirtschaft auf drei Flurstücken am Oberlauf der Wedeler Au zwischen den Straßen Ellernholt und Feldweg 65 zur Ermöglichung der Herstellung von benötigten Ockerteichen für die Ziele der Wasserwirtschaft
• Erhöhung der Grundflächenzahl für die Wohngebiete mit einer bisher vorgesehenen GRZ 0,2 auf GRZ 0,3 - insbesondere zur Ermöglichung von angemessenen Nebenanlagen wie Zuwegungen, Garagen und Stellplatzflächen.
Anlage 1: Entwurf Planzeichnung (3 Blätter)
Anlage 2: Verordnungsentwurf
Anlage 3: Begründungsentwurf
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