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Bebauungsplan-Entwurf Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26 Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2017 einen Beschluss zu den Inhalten und insbesondere zu den beabsichtigten Baugrenzen und C-Flächen des Bebauungsplans gefasst. In den Sitzungen am 19.04.17 und 01.11.17 wurden weitere Beschlüsse hierzu gefasst.

 

Nach der Behörden- und Trägerbeteiligung zum Arbeitskreis I im Juni 2014 wurde von November 2014 bis Juli 2015 ein Runder Tisch mit Vertretern der Landwirtschaft und des Naturschutzes sowie der betreffenden Behörden durchgeführt. In Folge dieses Runden Tischs wurden von Fachamtsseite weitere Gespräche mit den landwirtschaftlichen Betrieben geführt.

Aufgrund dieser Gespräche und weiteren Abstimmungen wurden für die landwirtschaftlichen Betriebe im Plangebiet insbesondere die Baugrenzen und die Abgrenzungen für die C-Flächen (für Paddocks, Reit- und Lagerflächen) deutlich erweitert (Vgl. Anlage 1 mit Übersicht und Plandarstellungen für die einzelnen Betriebe).

 

Mit dem überarbeiteten Entwurf werden die Belange der landwirtschaftlichen Betriebe und ihre Entwicklungsfähigkeit noch stärker im Planverfahren berücksichtigt, um ihre Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten. Weiterhin sollen bauliche Erweiterungen in enger räumlicher Zuordnung zu den vorhandenen Hofstellen erfolgen, um die übrigen landwirtschaftlichen Flächen der Feldmark von einer Bebauung freizuhalten.

Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplans werden dabei weiterhin beachtet, wonach die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Rissen-Sülldorfer Feldmark als weitgehend unbebauter, landwirtschaftlich geprägter Landschaftsraum mit seiner hohen Bedeutung für Natur und Landschaft sowie die Naherholung geschaffen werden sollen.

 

Der Entwurf mit Verordnungstext, Planzeichnung und Begründung wurden aufgrund der Behörden- und Trägerbeteiligung vom Sommer 2014 sowie der der weiteren Abstim-mungsgespräche mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation umfassend überarbeitet und angepasst und soll nun erneut an die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange versandt werden.

 

Die Planunterlagen wurden im Vergleich zur Fassung vom Juni 2014 insbesondere in den folgenden Punkten geändert:

 

1. Verringerung der geplanten neuen Ausgleichsflächen auf städtischen Flächen von 43 ha auf 23 ha zur Vermeidung von besonderen betrieblichen Härten und Kennzeichnung einer 8 ha großen Teilfläche am Laufgraben als „Mögliche Ausgleichsfläche“. Zwischenzeitlich fanden Verhandlungen des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen mit einem Landwirt statt zum Ankauf des Flurstücks 1262 in Sülldorf am Ellernholt für Ausgleichszwecke statt. Dieses Flurstück mit einer Größe von 1,43 ha soll ebenfalls als Ausgleichsfläche festgesetzt werden, damit es zukünftigen Bauvorhaben in Altona zum Ausgleich zugeordnet werden kann.

2. Vergrößerung der Baugrenzen und (C) - Abgrenzungen an den Hofstellen der landwirtschaftlichen Betriebe und entsprechende Anpassung der zugeordneten privaten Ausgleichsflächen (siehe Anlagen).

3. Verzicht auf die Festsetzung zur Beschränkung der Wohnungsanzahl auf den Flächen für die Landwirtschaft (§ 2 Nr. 7 der Verordnung).

4. Verzicht auf die Festsetzungen § 2 Nr. 10, 11 und 14 der Verordnung zur Zaunhöhe, zum Dauergrünland und zum Knickschutz.

5. Verzicht auf die Festsetzung eines Reitwegs südlich des Schlankweg / Hobökentwiete.

6. Erhöhung des Höchstmaßes der baulichen Anlagen der Betriebe von 8 auf 9 m Höhe.

7. Zulassung der vorübergehenden Lagerung von auf den Flächen erzeugtem Erntegut, wie Heu, Stroh oder Silage bis Ende März des auf die Ernte folgenden Jahres.

 

Das Bezirksamt Altona beabsichtigt, den anliegenden geänderten Entwurf des Bebauungsplanes erneut an die Behörden und die Träger öffentlicher Belange zu verschicken. Im Anschluss an den Arbeitskreis I soll dann der Planungsausschuss wieder damit befasst werden und die öffentliche Auslegung erfolgen.

 

Anhänge

Anlage 1: Übersicht zu den Baugrenzen und C-Flächen der landwirtschaftlichen Betriebe

Anlage 2: Entwürfe zu den Baugrenzen und C-Flächen der landwirtschaftlichen Betriebe

Anlage 3: Bebauungsplan-Entwurf Rissen 44 / Sülldorf 18 / Iserbrook 26: Verordnung, Plan- zeichnung (3 Blätter) und Begründung