20-5337.1

Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 69 (Spritzenplatz) Verlängerung der Veränderungssperre Beschlussempfehlung des Planungsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Das Bezirksamt Altona hat mit dem Aufstellungsbeschluss A 02/16 vom 07.03.2016 ein Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung Ottensen 69 (Spritzenplatz) eingeleitet.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die langfristige Sicherung der städtebaulichen Gestalt des Plangebietes in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur zu schaffen. Gleichzeitig soll der Bebauungsplan Perspektiven für die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes aufzeigen. Zur Sicherung stadtgestalterisch und historisch bedeutsamer Gebäude und städtebaulicher Strukturen, die das Ortsbild Ottensen prägen, werden weiterhin städtebauliche Erhaltungsbereiche nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorgesehen.

 

Für die Belegenheit Bahrenfelder Straße / Ottenser Hauptstraße („Eckbebauung Spritzenplatz“)  wurden zwei Bauvorbescheidsanträge gestellt. Die Anträge widersprechen den planerischen Grundzügen des Bebauungsplanentwurfs Ottensen 69 (Spritzenplatz).

Mit den Zurückstellungsbescheiden vom 18.03.2016 wurden die Bauvorbescheidsanträge zurückgestellt.  Mit der Verordnung über die Veränderungssperre Ottensen 69 (Spritzenplatz) vom 17.02.2017 wurde eine Zurückstellung der Bauvorbescheidsanträge bis zum 03.03.2019 erwirkt. Die Verordnung über die Veränderungssperre mit der Bezeichnung Ottensen 69 (Spritzenplatz) tritt am 04.03.2019 außer Kraft.

 

Da das Bebauungsplanverfahren Ottensen 69 (Spritzenplatz) nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann und darüber hinaus mit weiteren planstörenden Bauvorhaben gerechnet werden muss, ist die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele erforderlich. Die Veränderungssperre soll für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Ottensen 69 (Spritzenplatz) festgestellt werden und muss bis spätestens 04.03.2019 in Kraft getreten sein.

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksversammlung stimmt der Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre Ottensen 69 (Spritzenplatz) zu.

 

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