20-4528.1

Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 43 (1. Änderung) Erlass einer Veränderungssperre Beschlussempfehlung des Planungsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Das Bezirksamt Altona hat mit Aufstellungsbeschluss 05/17 vom 23.06.2017 die Einleitung eines  Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Ottensen 43 (1. Änderung) beschlossen. Ziel der Planung ist, die Wohnfunktion des Gebietes zu stärken und zu schützen sowie einem Verdrängungsprozess der vorhandenen Betriebe entgegenzuwirken.

 

Es wurde ein Bauantrag nach § 61 HBauO für ein Bauvorhaben im Plangebiet, Belegenheit Bahrenfelder Straße 184/ 192, Zeißstraße 10 gestellt. Der Antrag sieht eine Nutzungsänderung von einer Ladenfläche zu einem Wettbüro vor. Damit widerspricht das Vorhaben den planerischen Grundzügen des Bebauungsplanentwurfs Ottensen 43 (1. Änderung). Für das Bauvorhaben wurde daher eine Zurückstellung erwirkt.

 

Am 23.06.2018 endet die Zurückstellungsfrist für das o. g. Bauvorhaben. Um die Planungsziele auch nach Ablauf der Zurückstellungsfrist zu sichern, ist eine Veränderungssperre erforderlich. Das Bauvorhaben wäre ansonsten zu genehmigen.

 

Da das Bebauungsplanverfahren Ottensen 43 (1. Änderung) jedoch nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann und darüber hinaus mit weiteren planstörenden Bauvorhaben gerechnet werden muss, ist der Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele erforderlich. Die Veränderungssperre soll für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs  festgestellt werden und muss bis spätestens 31.05.2018 in Kraft getreten sein.

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verordnung über die Veränderungssperre Ottensen 43 (1. Änderung) wird zugestimmt.

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