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Bebauungsplan-Entwurf Othmarschen 42 (Othmarscher Kirchenweg) Ergebnis der Immobilienausschreibung Mitteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Fläche des Sportplatzes am Othmarscher Kirchenweg ist Teil des Bebauungsplan-Verfahrens Othmarschen 42, dass in der Zuständigkeit des Senates liegt und durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Projektgruppe Deckel A7, bearbeitet wird.

Die Sportplatznutzung am Othmarscher Kirchenweg wird nach Fertigstellung des Sportparks Baurstraße aufgegeben und dorthin verlagert. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von neuen Wohnbauflächen schaffen. Für den Sportplatz wurde Mitte / Ende 2017 durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eine Konzeptausschreibung durchgeführt und die Fläche Anfang 2018 anhand gegeben. Der Entwurf, der zur Realisierung ausgewählt wurde, sieht 21 Reihenhäuser und 44 Wohnungen im Geschosswohnungsbau vor. Von den 44 Wohnungen sind 10 Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Darüber hinaus soll auf dem Gelände eine Baugemeinschaft öffentlich geförderten Wohnungsbau mit insgesamt 25 Wohneinheiten errichten. Die Agentur für Baugemeinschaften hat die Fläche aktuell ausgeschrieben.

 

Die Erschließung des neuen Wohngebietes erfolgt über den Othmarscher Mühlenweg. Die Grünstrukturen im Osten und Süden werden weitestgehend erhalten. Von der Parkanlage im Norden bis zum Fußweg im Süden sind ein öffentlicher Fußweg sowie eine öffentlich nutzbare Spielplatzfläche vorgesehen.

Das Bebauungsplanverfahren wird mit dem nächsten Verfahrensschritt, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, fortgeführt.

 

 

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