20-5071

Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 74 (Textplan) hier: Beschluss Verzicht Öffentliche Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Im Plangebiet gilt der Baustufenplan Bahrenfeld, der Bebauungsplan Bahrenfeld 30 (festgestellt am 14.01.1955, 1. Änderung am 07.12.1954, 2. Änderung am 13.09.1960) sowie die Teilbebauungspläne 701 (festgestellt am 20.10.1959) und 41 Blatt 2 (festgestellt am 11.12.1956). Diese sollen durch den Textplan Bahrenfeld 74 mit dem Inhalt Ausschluss von Vergnügungsstätten zum Teil überplant werden.

Somit wird der Ausschluss von Vergnügungsstätten (Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 04. Dezember 2012 (HmbGVBl. S.505), Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist), sowie Bordelle und bordellartige Betriebe als unzulässig erklärt. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ebenfalls ausgeschlossen.

 

Die Textplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, wonach auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann.

 

 

Anhänge

Bebauungsplan Bahrenfeld 74 - Gebietsabgrenzung