Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 Öffentliche Auslegung Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 06.02.2019 Planungsausschuss Ö 10.1
Für den Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 wird voraussichtlich im Zeitraum von April bis Mai 2019 die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) vorgesehen.
Zu diesem Bebauungsplan soll ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB geschlossen werden. Die Fraktionen der Bezirksversammlung Altona wurden im Rahmen einer Sprechersitzung am 07.11.2018 über den unterschriftsreifen Vertragsentwurf informiert.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden folgende Gutachten angefertigt, welche im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg unter www.transparenz.hamburg.de eingesehen werden können:
- Artenschutzgutachten,
- Baumbewertung,
- Entwässerungskonzept,
- Lärmgutachten,
- Luftschadstoffgutachten,
- Verschattungsstudie.
Aufgrund der Bindung der Bezirksverwaltung an die Senatsanweisung vom 16.05.2017 (SDrs. 2017/01402) wird der Planungsausschuss um Kenntnisnahme über die Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 68 in seiner aktuell vorliegenden Fassung gebeten.
Anlage 1: Planzeichnung
Anlage 2: Verordnung
Anlage 3: Begründung
Anlage 4: Freiflächenplan
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