Bebauungsplan Blankenese 52; Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bittet darum, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet südlich des Björnsonweg zu beschließen und mit ihm für seinen Geltungsbereich den bestehenden Baustufenplan aufzuheben.
An der Südseite des Björnsonweg in Blankenese befinden sich, umgeben von einem Waldgebiet, Unterkünfte für Geflüchtete und Asylbewerbende.
Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 22.03.2017 wurde ein gerichtlicher Vergleich getroffen mit dem Inhalt, dass das mit der Baugenehmigung vom 31. März 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9. Dezember 2016 (nachfolgend Baugenehmigung) genehmigte Bauvorhaben spätestens nach Ablauf von sieben Jahren vollständig zurückgebaut wird. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann nicht über den im Vergleich bestimmten Zeitpunkt hinaus verlängert werden. Nach Ablauf der Befristungsdauer ist die Fläche nach den Vorgaben der Baugenehmigung wieder aufzuforsten. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn die Stadt gegenläufige bauleitplanerische Festsetzungen trifft; für diesen Fall hat sich die Stadt Hamburg verpflichtet, den Verlust der Waldfläche möglichst orts- und funktionsnah zu kompensieren.
Die Baugenehmigung beinhaltet, dass bis zum 01.04.2023 sämtliche baulichen Anlagen zurückzubauen sind. Da eine weitere Nutzung aufgrund der Knappheit solcher Unterkünfte dringend auch noch über den 01.04.2023 hinaus erforderlich ist, wird beabsichtigt, einen Bebauungsplan aufzustellen, der eine Weiternutzung ermöglicht, solange der Bedarf besteht. Im Bebauungsplan soll auch geregelt werden, welche Nutzung nach Beendigung einer Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete und Asylbegehrende erfolgen soll:
Vorgesehen ist eine Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet, dreigeschossig ohne Staffel. Dabei soll ein Abstand zum Wald von 8 bis 10 m eingehalten werden. Der erforderliche Waldersatz soll auf einer stadteigenen Fläche in Wedel westlich des Wildgeheges Klövensteen erfolgen, zusätzlich sind Ausgleichsmaßnahmen nach Naturschutzrecht erforderlich.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und teilweise auch im Landschaftsschutzgebiet. Die Fläche liegt in einer im Landschaftsprogramm ausgewiesenen Landschaftsachse und auf einer im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche. Hier wären ggf. Änderungen erforderlich.
Das Amt empfiehlt dem Planungsausschuss, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Blankenese 52 zu beschließen.