21-0968

Bebauungsplan Blankenese 52; Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.08.2020
05.08.2020
17.06.2020
Sachverhalt

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) bittet darum, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet südlich des Björnsonweg zu beschließen und mit ihm für seinen Geltungsbereich den bestehenden Baustufenplan aufzuheben.

 

An der Südseite des Björnsonwegs in Blankenese befinden sich, umgeben von einem Waldgebiet, Unterkünfte für Geflüchtete und Asylbewerbende.

 

Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 22.03.2017 wurde ein gerichtlicher Vergleich getroffen mit dem Inhalt, dass das mit der Baugenehmigung vom 31.03.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 09.12.2016 (nachfolgend Baugenehmigung) genehmigte Bauvorhaben spätestens nach Ablauf von sieben Jahren vollständig zurückgebaut wird. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann nicht über den im Vergleich bestimmten Zeitpunkt hinaus verlängert werden. Nach Ablauf der Befristungsdauer ist die Fläche nach den Vorgaben der Baugenehmigung wieder aufzuforsten. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn die Stadt gegenläufige bauleitplanerische Festsetzungen trifft; für diesen Fall hat sich die Stadt Hamburg verpflichtet, den Verlust der Waldfläche möglichst orts- und funktionsnah zu kompensieren.

 

Die Baugenehmigung beinhaltet, dass bis zum 01.04.2023 sämtliche baulichen Anlagen zurückzubauen sind. Da eine weitere Nutzung aufgrund der Knappheit solcher Unterkünfte dringend auch noch über den 01.04.2023 hinaus erforderlich ist, wird beabsichtigt, einen Bebauungsplan aufzustellen, der eine zeitlich befristete Weiternutzung ermöglicht. Seitens SL wird zusammen mit dem Rechtsamt noch geprüft, bis zu welchem Zeitpunkt der Bebauungsplan eine befristete Weiternutzung ermöglichen soll bzw. kann.

 

Vorgesehen ist somit eine zeitlich befristete Festsetzung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Öffentlich-rechtliche Unterbringung (FHH)“. Basierend auf dem bereits genehmigten und umgesetzten Bauantrag wird eine II-geschossige Bauweise festgesetzt. Im Bebauungsplan soll auch die Folgenutzung geregelt werden; vorgesehen ist die Festsetzung einer „Fläche für Wald“.

 

 

Der durch das Bauvorhaben erforderliche Waldersatz soll auf einer stadteigenen Fläche in Wedel westlich des Wildgeheges Klövensteen erfolgen, zusätzlich sind Ausgleichsmaßnahmen nach Naturschutzrecht erforderlich.

 

Das Amt empfiehlt dem Planungsausschuss, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Blankenese 52 zu beschließen.

 

Anhänge

Karte mit Geltungsbereich