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Bebauungsplan Blankenese 42 im ergänzenden Verfahren nach § 214 abs. 4 BauGB hier: Beschluss zur Wiederholung der öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Gegen den am 11.02.2014 festgestellten Bebauungsplan Blankenese 42 wurde eine Normkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht.  Das OVG hat mit Urteil vom 12.12.2017 den Bebauungsplan Blankenese 42 für unwirksam erklärt. Zur Begründung führt das  Gericht aus, dass die Bekanntmachung der umweltbezogenen Informationen nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen hat. Die Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, seien nicht ausreichend gewesen. Durch die Rechtsprechung des OVG ist deutlich geworden, dass die Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger ausführlicher und detaillierter sein sollte als erfolgt.

 

Der  Planungsausschuss hat am 21.03.2018 beschlossen, ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB mit „Wiedereinstieg“ in den Verfahrensschritt der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Das ergänzende Verfahren hat gegenüber einem erneuten normalen Verfahren den Vorteil, dass ein bei der Ankündigung der Auslegung erfolgter Verfahrensfehler behoben werden kann, ohne dass das Planverfahren erneut durchgeführt werden muss. Nach Abschluss des ergänzenden Verfahrens kann der Bebauungsplan Blankenese 42 rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

 

Gemäß Beschluss der Bezirksversammlung Altona vom 22.03.2018 hat das Bezirksamt eine Veränderungssperre für das Plangebiet erlassen. Die Verordnung über die erneute Veränderungssperre Blankenese 42 vom 01.06.2018 wurde am 12.06.2018 veröffentlicht und ist ein Jahr, bis zum 12.06.2019 wirksam. Das Bezirksamt beabsichtigt das ergänzende Verfahren bis zum Auslaufen der Veränderungssperre abzuschließen.

 

Die öffentliche Auslegung soll im Wesentlichen in der von der Bezirksversammlung beschlossenen und festgestellten Fassung erfolgen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt. Das Bezirksamt hat für die Wiederholung der öffentlichen Auslegung lediglich die Begründung des Bebauungsplanes mit vorliegenden umweltbezogenen Informationen aktualisiert und strukturiert. Dabei haben sich folgende Änderungen ergeben, die Auswirkungen auf den Planinhalt haben:

 

-          Aktualisierung des Bemessungswasserstandes zur Definition geänderter Hochwassergefährdeter Bereiche

-          Aufnahme von Bauschutzbereichen die sich aus den Luftverkehrsgesetz ableiten

-          Aktualisierung des Denkmalschutzes

-          Aktualisierung des zu erhaltenden Baumbestands

-          Aktualisierung der Verkehrslärmsituation, in dessen Folge eine neue Festsetzung zum Lärmschutz an der Elbchaussee resultiert

 

Die Änderungen werden in einer aktualisierten Planzeichnung nachvollzogen. Aufgrund des Bearbeitungsaufwandes wird eine Aktualisierung der Planzeichnung parallel zur Rechtsprüfung in den Sommermonaten erfolgen.

 

Die Bekanntmachung zur Wiederholung der öffentlichen Auslegung wurde mit den erforderlichen Angaben ergänzt, um eine der Rechtsprechung konforme Anstoßwirkung entfalten zu können.

 

 

Anhänge

Verordnung, Begründung (jeweils in der Fassung vom 25.06.2018) + Planzeichnung (in der Fassung der Feststellung vom 11.02.2014)