21-0674

Bebauungsplan Bahrenfeld 39 (Änderung); Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.02.2020
Sachverhalt

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bittet darum, die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Bahrenfeld 39 (Änderung) zu beschließen.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

 

Schützenstraße - Leunastraße - Leverkusenstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 215)

 

Mit dem Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Bahrenfeld 39 (Änderung) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung des Plangebiets als gewerblicher Produktionsstandort geschaffen werden. Zusätzlich zu den bisher bereits ausgeschlossenen Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie z.B. Fitnesscenter, Squash-, Bowling- und Tennishallen) sowie luftbelastenden und geruchsbelästigenden Betrieben, sollen daher im Gewerbegebiet Betriebe des Beherbergungsgewerbes für unzulässig erklärt werden. Des Weiteren wird der Ausschluss von  Vergnügungsstätten konkretisiert und erweitert; „insbesondere Spielhallen, Wettbüros,  Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe sollen in diesem Bereich ausgeschlossen werden.“

 

Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, soll bei der Aufstellung dieses Bebauungsplans das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden. Die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB ist damit nicht erforderlich.

 

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

Die Einleitung des Verfahrens zur Textplanänderung mit der Bezeichnung Bahrenfeld 39 (Änderung) wird beschlossen.

Anhänge

Karte mit Geltungsbereich