Bebauungsplan Altona-Altstadt 40 (1. Änderung); hier: Beschluss Verzicht Öffentliche Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes
Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Altona-Altstadt 40 soll als Textplanänderung um eine Änderung im § 2 des Verordnungstextes ergänzt werden. Mit dieser Ergänzung sollen Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe in den Kerngebieten des Planbereichs ausgeschlossen werden. Spielhallen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind hier bereits unzulässig.
Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, soll bei der Aufstellung dieses Bebauungsplans das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden, wonach auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann.
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