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Bauwagenplatz Zomia - Rechtsicherheit schaffen Antrag der Fraktionen von GRÜNE, CDU und SPD (2. NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.08.2020
Ö 8.1
Sachverhalt

Nachdem eine neue Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über Elektrosmog/ Strahlung, die von Oberleitungen von der Eisenbahn ausgehen, empfiehlt, r Wohnungsneubau einen Abstand von 50 m zur Schienentrasse einzuhalten, kommt damit die „Brammer-Fläche“ endgültig nicht mehr als Wohnungsbaufläche infrage.

 

Eine Vermarktung dieser Fläche als Gewerbefläche war 30 Jahre lang erfolglos.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Deutsche Bahn AG nunmehr erklärt hat, dass sie temporär auch nur eine Teilfläche als Vormontagefläche für den Brückenneubau (Sternenbrücke) benötigt und die Fläche des Bauwagenplatzes Zomia nicht berührt (oder nur durch geringfügige flächenneutrale Verschiebung), fordert die Bezirksversammlung Altona

 

  • gem. § 27 BezVG die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen auf, ihre Zustimmung gem. § 2 Wohnwagengesetz für eine Verlängerung des Bauwagenstandorts Zomia zu erteilen.

 

  • gem. § 27 BezVG die Finanzbehörde und den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen als Eigentümer auf, dem Bezirk Altona die Verlängerung des Pacht-/ Nutzungsüberlassungsvertrages mit dem Bauwagenplatz Zomia zu erteilen.
     
  • gem. § 19 BezVG das Bezirksamt Altona auf, den ausgelaufenen Pacht-/ Nutzungsüberlassungsvertrag mit den Bauwagenbewohnern nunmehr inhaltsgleich um 5 Jahre zu verlängern.

 

 

Anhänge

ohne