Bauvoranfrage Leverkusenstraße 16c Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Öffentlichkeit im Rahmen der Prüfung der Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB Beschlussvorlage des Amtes
Letzte Beratung: 17.06.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4.1
Für den Vorgang „Bauvoranfrage Innenhofbebauung südlich Leverkusenstraße“ wurden im Rahmen der Prüfung der Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB die Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit beteiligt.
I. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 18.05.2026 bis 02.06.2026 durchgeführt. Insgesamt sind 15 Stellungnahmen eingegangen.
Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen betreffen überwiegend Belange, die im weiteren Genehmigungs- bzw. Umsetzungsverfahren zu berücksichtigen sind. Stellungnahmen, die der Erteilung der Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB grundsätzlich entgegenstehen, sind nicht eingegangen.
II. Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
Die fakultative Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Zeitraum vom 26.05.2026 bis 15.06.2026 durchgeführt. Insgesamt sind 96 Stellungnahmen eingegangen.
Die nachfolgende Übersicht dient der thematischen Strukturierung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken. Dargestellt werden die in den Stellungnahmen wiederkehrend angesprochenen Themenfelder.
Die Übersicht dient ausschließlich der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige Wiedergabe sämtlicher Inhalte der einzelnen Stellungnahmen. Die eingegangenen vollständigen Stellungnahmen sind dieser Drucksache als Anlage beigefügt.
1. Städtebauliche Entwicklung, Nachverdichtung und Bauvolumen
Mehrere Stellungnahmen thematisieren die geplante Nachverdichtung, insbesondere die Höhe und Dichte der vorgesehenen Bebauung. Es werden Bedenken hinsichtlich der Einfügung in die bestehende Bebauungsstruktur, der Überschreitung der zulässigen Geschossigkeit und der Auswirkungen auf das Ortsbild vorgebracht. Vereinzelt wird auf frühere Kompromissvorschläge mit geringerer Bauhöhe verwiesen.
2. Auswirkungen auf Wohn- und Lebensqualität
In zahlreichen Stellungnahmen werden Auswirkungen auf die Wohnqualität und das tägliche Leben der Anwohnerinnen und Anwohner thematisiert. Genannt werden insbesondere:
3. Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen und Baumbestand
Mehrfach wird auf den Erhalt von Grünflächen und des bestehenden Baumbestands hingewiesen. Es werden Auswirkungen auf das Mikroklima, die Luftqualität, die Biodiversität sowie auf Lebensräume für Tiere (insbesondere Vögel, Insekten, Eichhörnchen) thematisiert. Die Bedeutung des Innenhofs als „grüne Lunge“ und Ausgleichsraum wird betont. Vereinzelt wird auf die Bedeutung alter Bäume im Vergleich zu Neupflanzungen hingewiesen.
4. Klima- und Hitzeschutz, Versickerung und Starkregen
Mehrere Stellungnahmen greifen Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung auf. Thematisiert werden:
5. Verkehr, Erschließung und Stellplatzsituation
In mehreren Stellungnahmen werden Fragen zur verkehrlichen Erschließung, zur geplanten Tiefgarage, zur Parksituation sowie zu möglichen Auswirkungen auf den ruhenden und fließenden Verkehr angesprochen. Es werden zusätzliche Belastungen durch Liefer- und Besucherfahrzeuge sowie durch Baustellenverkehr befürchtet.
6. Lärm- und Immissionsschutz
Mehrfach werden Bedenken hinsichtlich zusätzlicher Lärm- und Immissionsbelastungen geäußert. Dies betrifft sowohl die Bauphase (Baulärm, Staub, Erschütterungen) als auch den späteren Betrieb (Alltagslärm, Kinderspielplätze, Tiefgaragenzufahrt, erhöhte Bewohnerzahl). Die Bedeutung des Innenhofs als ruhiger Rückzugsraum wird betont. Es wird befürchtet, dass die geplante Bebauung zu einer dauerhaften Erhöhung des Lärmpegels und zu einer Verschlechterung der Luftqualität führen könnte.
7. Entwässerung
Es wird auf die geringe Versickerungsfähigkeit des Lehmbodens im Innenhof hingewiesen. Die vorgesehenen Maßnahmen wie Dachbegrünung oder Schotterrasen werden als unzureichend für eine echte Entsiegelung oder Versickerung kritisiert. Es wird ein schlüssiges Entwässerungs- und Starkregenkonzept gefordert, das die tatsächlichen Risiken für die Bestandsbebauung berücksichtigt.
8. Soziale Infrastruktur und Freiraumversorgung
Einzelne Stellungnahmen sprechen die Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur an, insbesondere auf Kinderspielflächen, Freizeitflächen und die allgemeine Freiraumversorgung im Quartier. Es wird auf bereits bestehende Defizite hingewiesen. Die Auslagerung von Spielflächen auf benachbarte Grundstücke wird thematisiert. Es wird vorgebracht, dass gesetzliche Mindestanforderungenunterschritten würden.
9. Schutz und Erhalt privater Gärten und individueller Nutzungen
In mehreren Stellungnahmen wird explizit auf die Bedeutung und den Schutz privat genutzter Gartenflächen, Mietergärten und individueller Erholungsbereiche hingewiesen. Es wird kritisiert, dass diese Flächen durch die Planung verkleinert, überbaut oder als Ausgleichsflächen für Neubauten vereinnahmt werden sollen.
10. Gesundheitliche Aspekte
Mehrfach werden gesundheitliche Aspekte angesprochen, darunter die Bedeutung von Licht, Luft und Grün für das Wohlbefinden, die Gefahr von Schimmelbildung durch Verschattung, die Belastung durch Feinstaub und die besondere Betroffenheit vulnerabler Gruppen (Kinder, ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen).
11. Verfahrensfragen, Beteiligung und rechtliche Hinweise
Vereinzelt werden Fragen zum Verfahren, zur Einhaltung von Abstandsflächen, zur Notwendigkeit von Gutachten (z. B. Verschattung, Lärm, Verkehr), zur Transparenz und zur Berücksichtigung früherer Gerichtsentscheidungen angesprochen. Es wird auf die Bedeutung einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung und einer sorgfältigen Abwägung hingewiesen. Mehrfach wird Bezug auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg genommen, das den Bebauungsplan „Bahrenfeld 68“ für unwirksam erklärt hatte.
Es wird mehrfach ein „Abwägungsausfall“ oder eine unzureichende Berücksichtigung der Einwendungen kritisiert.
12. Denkmalschutz und städtebauliches Erbe
Einzelne Stellungnahmen thematisieren den Schutz denkmalgeschützter Gebäude und Ensembles im Umfeld des Plangebiets sowie die Bedeutung historischer Planungsgrundsätze (z. B. Oelsner-Ensemble, Prinzip „Licht, Luft und Grün“).
13. Hinweise auf alternative Flächen und Kompromissvorschläge
Vereinzelt werden alternative Flächen für Wohnungsbau oder Spielflächen vorgeschlagen. Es werden Kompromissvorschläge hinsichtlich Bauhöhe, Gebäudeabständen und Erhalt von Grünflächen unterbreitet.
14. Kumulative Belastung und Gesamtwirkung
Mehrere Stellungnahmen fordern, die kumulierten Auswirkungen (Summe aus Verschattung, Lärm, Verlust von Grün, Bauphase etc.) auf die Wohnqualität ganzheitlich zu bewerten, nicht nur einzelne Aspekte isoliert.
15. Baustellenlogistik und Bauphase
Mehrfach wird die fehlende oder unklare Darstellung der Baustellenlogistik kritisiert. Es bestehen Sorgen hinsichtlich der Erreichbarkeit des Innenhofs für Baufahrzeuge, der Lagerung von Baumaterial, der Sicherung von Rettungswegen und der Belastung durch Baustellenverkehr, Lärm, Staub und Erschütterungen während der Bauphase.
Es wird gefordert, die Auswirkungen der Bauphase auf die Bestandsbewohner und den Baumbestand transparent darzustellen und zu minimieren.
16. Umsetzung städtischer Programme und Leitlinien
Mehrere Stellungnahmen nehmen Bezug auf städtische Programme (z. B. „Cool Altona“, „Masterplan Magistralen 2040+“, „Landschaftsprogramm 2024“, „Freiraumbedarfsanalyse“) und fordern deren Berücksichtigung.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird um ein Votum zur Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB gebeten.
Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
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