Für den Schulstandort Struenseestraße wurde in den vergangenen Jahren ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren durchgeführt, in dem die Grün- und Freiraumbelange neben einer fachlichen Bestandsaufnahme auch durch die umfangreiche Bürgerbeteiligung besondere Beachtung gefunden haben.
In der zweiten Stufe ist in Teams aus Architekten und Landschaftsplanern gearbeitet worden, die diesen Aspekt berücksichtigt haben. Im Ergebnis sind Flächen ermittelt worden, die zur Bebauung vorgesehen sind und auf denen die vorhandenen Bäume nicht erhalten werden können. Weiterhin sind die Flächen mit oberirdischen und unterirdischen Bauwerken von Baumfällungen betroffen, die nicht vermeidbar sind. In der Summe führt dies dazu, dass SBH die Fällung von 106 Bäumen beantragt hat (siehe Anlage).
Der Hauptausschuss beschließt:
- Für die in der Anlage auf Seite 9 in Rot gekennzeichneten insgesamt 106 Bäume wird einer Fällgenehmigung zugestimmt.
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Für den Fall, dass weitere Bäume den Bauablauf entscheidend behindern (z.B. Kampfmittelsondierung) werden separate Fäll-Anträge gestellt, die im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport (GrünA) vorgestellt werden bevor eine Fällgenehmigung erteilt wird.
- Neben den schon jetzt identifizierten Flächen für Ersatzpflanzungen (siehe Anlage Seite 11) sollen in höchster Priorität weitere Standorte auf dem Schulgelände identifiziert werden, in zweiter Priorität weitere Schulflächen in Altona. Die Prüfung von Ersatzpflanzungen auf dem Schulgelände soll eingebettet werden in den Prozess der Weiterentwicklung der Freiraumplanung. Dieser geplante Prozess soll von SBH zu einem möglichst frühen geeigneten Projektfortschritt im GrünA vorgestellt werden. Dieser Prozess soll sowohl die Einbeziehung der Schulen, der Nachbarschaft und der Politik sicherstellen, als auch die Möglichkeit eröffnen, weitere Inhalte (z.B. naturnahe Gestaltung) einzubringen.