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Bau des Elbsteges am Otto-Schokoll-Höhenweg Beschlussvorlage des Amtes

Sitzungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 03.09.2019 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 11

Sachverhalt

Der Otto-Schokoll-Höhenweg wurde 1983 als öffentlicher Fußweg am nördlichen Elbufer zwischen der Landesgrenze Wedel / Hamburg und dem Wittenbergener Ufer als wassergebundener Weg mit Betonelementen zur seitlichen Abstützung in einem bewaldeten Teil des Elbhanges errichtet. Im Laufe der Zeit wurde der Weg mehr und mehr freigestellt um eine spektakuläre Elbaussicht zu entwickeln.

Mit der fehlenden Bepflanzung traten an dem Hang zunehmend Erosionen auf, da das für die Abstützung erforderliche Widerlager nicht mehr vorhanden war. Die zur seitlichen Sicherung des Weges eingebauten Betonelemente sind durch Erdrutsche und Ausspülungen überwiegend freigestellt, sowie Erdanker abgerissen. Deshalb können sie den Weg nicht mehr hinreichend stabilisieren. Infolge der natürlichen Erosionsprozesse kam es im Abschnitt zwischen der Straße Am Leuchtturm und dem Wittenbergener Ufer auf einer Strecke von ca. 350 m mehrfach zu Überschüttungen des Weges durch Hangrutschmassen sowie zu Unterspülungen mit partiellen Absackungen. Da hier Lebensgefahr für die Passanten besteht, ist der Weg auf diesem Abschnitt gesperrt. Passanten müssen von Wedel aus kommend entweder in diesem Abschnitt den Wirtschaftsweg der Hamburg Port Authority (HPA) benutzen, was nicht barrierefrei möglich ist, da dieser nur über ein steile Treppe zu erreichen ist, oder großräumig über die Wohnbebauung ausweichen, um dem weiteren Verlauf des Höhenweges Richtung Rissen folgen zu können.

 

Weiterhin ist die derzeitige Radwegeanbindung von Westen her nicht zufriedenstellend. Aufgrund des fehlenden Höhenweges kommt es auf dem unteren Wirtschaftsweg der HPA zu vermehrten Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern am Elbufer.

 

Gleichzeitig entwickelten sich die freigestellten und von Rutschungen gezeichneten Böschungen zu extrem artenreichen Biotopflächen.

 

Im Auftrag von der Abteilung Stadtgrün durchgeführte geologische Untersuchungen des Hanges in diesem Abschnitt zeigen, wie instabil der Hang im oberen Bereich insgesamt ist und dass bauliche Tätigkeiten in dem Bereich des Höhenweges grundsätzlich nicht mit schwerem Baugerät durchgeführt werden können. Die Stabilität des Höhenwegs ist zu gering, um Baumaschinen zu tragen, die den Weg in einer Vor-Kopf-Bauweise oder etwa mit dem Einbau von Spundwänden stabilisieren könnten.

 

 

Zudem ergab eine parallel im Auftrag des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung durchgeführte Artenschutzkartierung, dass ober- und unterhalb des Weges auf ganzer Länge zahlreiche auf der Roten Liste befindliche Tierarten beheimatet sind. Aufgrund der hohen Artenvielfalt und der Besonderheit der hier vorkommenden Arten, westlich des Naturschutzgebietes am Rissener Elbufer, ist diese Steilhangfläche als einzigartig zu bezeichnen.

 

Insofern scheiden weitere, vorab untersuchte Varianten einer Hangsicherung zur Stabilisierung des Höhenweges, wie zum Beispiel die Sicherung durch Erdauftrag in Kombination  mit Böschungsmatten, Verankerungen mit Stahlnetzen und Erdnägeln, diese verbunden mit umfangreichen Bepflanzungsmaßnahmen, aus Gründen des Artenschutzes aus.

 

Infolgedessen ergeben sich aus Sicht der Abteilung Stadtgrün derzeit lediglich zwei Möglichkeiten des  Umgangs mit dem Otto-Schokoll-Höhenweg:

 

  1. Aufgabe des Höhenweges auf einer Länge von ca. 350 m. Rückbau der Betonelemente mit einem Autokran vom Elbufer aus. Anbindung des noch vorhandenen Restweges an zwei Treppen, von denen die eine im Westen bereits vorhanden ist, eine weitere im Osten noch gebaut werden müsste.

 

 Die Kosten hierfür betragen nach ersten Schätzungen aufgrund des Umfangs der  Maßnahme ca. 1,2 Millionen Euro.

 

  1. Erhalt und Neubau des Höhenweges als Steg, der die sensiblen Flächen am Elbhang weitestgehend unbeeinträchtigt lässt und den gesperrten Teil des Otto-Schokoll-Höhenweges auf einer Länge von ca. 350 m ersetzt.

 

 Der Steg würde in etwa die alte Höhenwegstrasse annehmen bzw. seitlich versetzt  unmittelbar neben dieser laufen. Er könnte vollständig vom unteren Weg der HPA aus               mit Hilfe eines Autokrans gebaut werden. Somit würden, mit Ausnahme der Bohrlöcher               für die tragenden Säulen, die unter Schutz stehenden Tierarten von der Baumaßnahme               nicht beeinträchtigt und der Hang könnte in diesem Bereich sich im Sinne des               Artenschutzes weiterentwickeln.

 

 Für den Bau beider nachfolgend aufgeführten Varianten würden Stahlrohre DN 600 vom               Elbufer über einen Ausleger im Abstand von ca. 15 m in der Flucht des neu zu               errichtenden Steges ca. 10 m tief in den Elbhang gepresst. Diese dienen als Köcher für               die tragenden Säulen des Steges, der dann fertig vormontiert in Einzelsegmenten               ebenfalls vom Elbufer aus in Teilstücken eingehängt würde, sodass die               schützenswerten Flächen während der Baumaßnahme nicht befahren werden müssen.

 

 Der Bau einer flachen, barrierefreien Rampe an der westlichen Landesgrenze zur  Trennung des Rad- und Fußwegeverkehrs wäre als ergänzende Maßnahme sinnvoll.

 

 Die Kosten für die Variante „Steg“ betragen nach ersten Schätzungen

a)      In Holz 4 Millionen Euro.

b)      In Stahl 5 Millionen Euro.

 

Hinzu kommen Kosten für den Bau der Rampe an der westlichen Landesgrenze sowie Arbeiten am Wirtschaftsweg der HPA nach Fertigstellung.

 

Die Bauzeit für den Steg und die Rampe beträgt insgesamt 7 Monate. Ein durchgehender Fußweg am unteren Elbufer soll während der Baumaßnahme aufrechterhalten werden. Die Planungen für den Elbsteg können in 2019 und 2020 durchgeführt werden. Die Durchführung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2021 vorgesehen.

 

Die Finanzierung der Maßnahme Elbsteg in Höhe von 5,8 Millionen Euro könnte gegebenenfalls aus Mitteln der Behörde für Umwelt und Energie (Erhaltungsmanagement Grün) erfolgen.

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Beratung und Zustimmung zur Weiterführung der Planung, sowie das Einwerben der erforderlichen Mittel für die Planung und Ausführung folgender Variante gebeten.

 

1)      Aufgabe des Höhenwegs einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten

2)      A. Weiterführung der Planung in einer Holz/Stahlkonstruktion

 B. Weiterführung der Planung mit einer Stahlkonstruktion.

 

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