20-4638

Barrierefreie Sitzungs- und Veranstaltungsräume Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.01.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 25.01.2018 anliegende Drucksache 20-9038 beschlossen.

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat hierzu mit Schreiben vom 16.03.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Regularien und Grundsätze für die Mitbenutzung von Schulräumen sind in der Dienstvorschrift „Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen“ vom 04.01.2006 geregelt (siehe http://www.hamburg.de/contentblob/69572/data/bbs-vo-schulraeume-mitnenutzung-01-06.pdf).

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg, hier - die Behörde für Schule und Berufsbildung -, stellt gemäß den Benutzungsbedingungen und -vorschriften, die Bestandteil des Nutzungsvertrages sind, Räume, Anlagen und Ausstattungen der staatlichen Schulen für kommerzielle, kulturelle und gemeinnützige Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungs- und Übungsstunden u. ä. zur Verfügung, sofern hierdurch schulische, betriebliche oder andere öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

 

Schulräume und -anlagen stehen grundsätzlich außerhalb der Schulferien montags bis freitags bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Sie sind einschließlich der Neben- und Sanitärräume bis spätestens 22.00 Uhr zu räumen.

 

Die Entscheidung über die Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen treffen die Schulleitungen.

 

Im Übrigen wurde mit der Drs. 21/11428 ein großes Investitionsprogramm zum barrierefreien Ausbau von Schulen in den nächsten Jahren beschlossen. Alle Schulneubauten sollen barrierefrei geplant und gebaut werden. Zusätzlich sollen die Anstrengungen für den barrierefreien Umbau des Gebäudebestandes der Schulen massiv verstärkt werden. Hierfür soll mit einem Gesamtvolumen von 35 Millionen Euro in den nächsten sechs Jahren ein besonderer Investitionsschwerpunkt gelegt werden.

 

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