BACom-Auszüge zu den Bauanträgen dem Bauausschuss ergänzt um einen Auszug aus der jeweils einschlägigen Liegenschaftskarte zustellen Antrag von Dr. Claus Schülke (AfD)
Letzte Beratung: 10.01.2023 Bauausschuss Ö 1
Zusammen mit dem jeweiligen BACom-Auszug stellt das Amt bekanntlich mittels (naturgemäß flüchtiger) Beamer-Projektion dem Ausschuss verschiedene Dokumente wie zeichnerische Darstellungen von Bebauungsplänen, Grundrisse und Ansichten der geplanten Gebäude vor. Zu diesen Dokumenten gehören auch Auszüge von Liegenschaftskarten.
Diese könnten von den Ausschussmitgliedern bis dahin – wenn überhaupt – nur mit einigem Aufwand (nebst Kosten von jeweils 31,00 €) rechtzeitig vor der Sitzung beschafft werden.
Ausreichend dimensionierte Auszüge von Liegenschaftskarten geben Aufschluss über die konkrete umliegende Bebauung und die tatsächliche städtebauliche Eigenart des Areals, aber auch darüber, ob womöglich beides mittlerweile von den anfänglichen Festsetzungen des Bebauungsplans oder Baustufenplans signifikant abweicht.
Diese Kenntnis ist unverzichtbar sowohl bei der dem Ausschuss obliegenden Prüfung und Beurteilung des vom Amt ausgeübten Ermessens, beispielsweise im Rahmen des § 34 BauGB oder bei Befreiungen gemäß §1 Abs. 2 und 3 BauGB. Sie ist aber ebenso unverzichtbar für die Ausübung des eigenen und politisch geprägten Ermessens.
Das indessen ist ohne vorherige Kenntnis vom Inhalt der Liegenschaftskarte kaum zu leisten, schon gar nicht innerhalb von oft nur Sekunden, die dem Ausschuss hierfür in der Sitzung zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss sollte also sein Votum rechtzeitig vorher anhand eines mitversandten Liegenschaftskartenauszugs vorbereiten können, nicht zuletzt mittels Abgleichs mit Google-Map und ähnlichen Instrumenten und/oder Augenscheinseinnahme vor Ort.
Es wird beantragt, zu beschließen:
Der Bauausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, die dem Bauausschuss zuzuleitenden BACom-Auszüge zu den Bauanträgen jeweils um einen maßstäblich ausreichend dimensionierten Auszug aus der einschlägigen Liegenschaftskarte zu ergänzen.
:
Der Bauausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.