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Außengastronomie ohne Frostbeulen - jetzt nicht nachlassen, sondern Altonas Gastronomen weiter unterstützen! Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

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14.09.2020
Sachverhalt

Als Auswirkung  der behördlich verordneten Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie sind Altonas Gastronomen existenzgefährdende Einnahmeausfälle entstanden. Die Bewirtung von Gästen in Innenräumen ist durch die Hygieneauflagen nur sehr eingeschränkt möglich. Als Ausweichmöglichkeit konnte in den Sommermonaten zum Teil eine Bewirtung in Außenbereichen gewählt werden.

 

Mit sinkenden Temperaturen in den kommenden Wintermonaten wird die Möglichkeit weiterhin wenigstens einige Außenplätze zu nutzen durch eine Auflage erschwert:

Mit Drucksache-Nr. XIX-1060 vom 08.02.2012 beschloss der Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung einen Ausschluss der Genehmigung von Heizgeräten aller Art (Heizkörper, Heizstrahler, Heizpilze, etc.) auf außengastronomischen Flächen auf öffentlichem Grund.

 

Bei Fortführung der aktuellen Praxis sind weitere Insolvenzen und eine damit einhergehende Verödung des Angebots für Einwohner und Gäste Altonas zu befürchten.

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt daher der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, die bisherigen Auflagen für Sondernutzung in Altona wie folgt zu modifizieren:

 

         Zunächst befristet bis zum 31. März 2021 ist der Betrieb von Heizgeräten für die Außengastronomie auf öffentlichen Grund auf Antrag zu genehmigen. Voraussetzung dafür ist, dass

 

a)      elektrisch betriebene Heizkörper oder -strahler zum Einsatz kommen.

 

b)     für gasbetriebene Heizpilze eine pauschalierte Abgabe entrichtet wird, deren Höhe sich am anteiligen Preis für ein CO2-Zertifikat orientiert.

 

         Ansonsten gelten die bestehenden Regelungen für die Genehmigungen zur Sondernutzung sowie Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Gästen und Mitarbeitern.

 

Anhänge

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