Außengastronomie im Winter - Ausnahmen für Hamburg-Mitte (Antrag der SPD-Fraktion, GRÜNE-Fraktion und FDP-Gruppe)
Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 9
Hamburg-Mitte ist ein lebendiger Bezirk, in dem Menschen gerne Zeit im Freien verbringen – nicht nur in den Sommermonaten, sondern zunehmend auch im Winter. Dieses Bedürfnis wollen wir aufgreifen und der Gastronomie ermöglichen, ihre Außenflächen auch in der kalten Jahreszeit zu nutzen.
Grundsätzlich ist Außengastronomie bisher auf die Sommermonate beschränkt. Wir wollen jedoch Ausnahmen zulassen, wo gute Gründe dafürsprechen: wenn sie die Aufenthaltsqualität steigert, die Gastronomie stärkt, ein Mehr an Sicherheit schafft und gleichzeitig keine unzumutbare Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner entsteht.
In den vergangenen Jahren lag der Schwerpunkt dabei vor allem auf den innenstädtischen Quartieren. Im letzten Jahr wurde die Genehmigungspraxis erstmals auch auf weitere Bereiche im Bezirk ausgeweitet – mit positiven Erfahrungen. Daran wollen wir anknüpfen und in der kommenden Wintersaison erneut verschiedene Orte einbeziehen, um das Angebot schrittweise weiterzuentwickeln.
Für den Zeitraum vom 1. November 2025 bis 28. Februar 2026 schlagen wir daher vor, die Genehmigungspraxis für Winterterrassen im Bezirk Hamburg-Mitte fortzuführen und punktuell zu erweitern.
Regionalbereich City
Regionalbereich Wilhelmsburg
Regionalbereich Billstedt
Beschluss:
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte:
Die Verwaltung möge analog zum Vorgehen im vergangenen Jahr die Genehmigung von Außengastronomie auch im Winter an besonders belebten Orten ohne ansässige Wohnbevölkerung bzw. mit vorrangiger Tagesbewirtung sowie an Orten, an denen die positiven Effekte der Außengastronomie zur Stabilisierung des Umfeldes dringend benötigt werden, prüfen.
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