20-4615

Auskömmlichkeit der Zuweisungen in der bezirklichen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auch künftig gewährleisten! Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD (Neufassung der Drucksache "Rahmenzuweisungen für den Bezirk Altona im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Haushalt 2019/20 auskömmlich erhöhen!")

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Mit der einmaligen Kürzung der Rahmenzuweisungen für die bezirkliche Kinder-, Jugend- und Familienhilfe um etwas mehr als 10 % beginnend mit dem Doppelhaushalt  2013/2014 war in Altona eine ganz deutliche Umsteuerung in der Finanzierung der jeweiligen Angebote und Einrichtungen verbunden. So ist es im Bezirk gelungen, trotz der Kürzungen der Rahmenzuweisungen alle  Einrichtungen und Angebote aufrecht zu erhalten und im Ergebnis einschließlich der Zweckzuweisungen für die Jugend- und Familienhilfe die Summe der Mittelzuweisungen insgesamt aufrecht erhalten zu können. Finanzierungen wurden auch mit der Hilfe der BASFI „kreativ“ umgesteuert und jährlich ganz erhebliche Reste und Rückflüsse generiert, mit deren Hilfe bislang auch die erheblichen Tarif- und Betriebskostensteigerungen aufgefangen werden konnten. Hinzu kam seit 2015 eine Erhöhung der Rahmenzuweisung bei den Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Bedarf – wenn dies nicht durch Rückflüsse aufgefangen werden konnte - einmalige Leistungen durch Tarifverstärkungsmittel und weitere Mittel zur Förderung der Integration von jungen Menschen mit Flucht und Migrationshintergrund zur Verfügung, welche jedenfalls teilweise mit Hilfe der aufgestockten Quartiersfonds weitergeführt werden können. Auch die sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe sind in den letzten Jahren deutlich erweitert worden und stehen den jungen Menschen als weitere Möglichkeit der Hilfe zur Verfügung.

 

Gleichwohl ist es bereits jetzt absehbar, dass bei einer „Durchschreibung“ der bisherigen Rahmenzuweisungen die hohen (gesetzlichen) Ansprüche an eine gelingende Kinder-, Jugend- und Familienarbeit durch den Bezirk nicht mehr gewährleistet werden können. Dabei muss nicht gesondert betont werden, dass auch auf die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit gem. SGB VIII ausdrücklich ein gesetzlicher Anspruch normiert ist. Aufgrund der erheblichen bisherigen und zusätzlicher noch zu erwartender Tarifkostensteigerungen und weiteren Steigerungen in den Betriebskosten, aber auch aufgrund der neu hinzu gekommenen Aufgaben und Erwartungen an die jeweiligen Einrichtungen – zur Integration und Inklusion - , ist zu erkennen, dass eine Erhöhung der Rahmenzuweisungen zwingend notwendig ist, um die bisherigen Einrichtungen und Angebote weiterhin zu gewährleisten. Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass mit steigenden Bevölkerungszahlen in den Stadtteilen auch erhöhte Anforderungen an die Angebote der Jugendarbeit einhergehen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung Altona fordert die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) gemäß § 27 BezVG auf,

 

  • die Rahmenzuweisungen im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (OKJA, FamFö und SAE) für den Doppelhaushalt 2019/2020 auskömmlich wenigstens um die Tarif- und Betriebskostensteigerungen seit 2017 sowie die in den kommenden Jahren des Doppelhaushaltes zu erwartenden Kostensteigerungen zu erhöhen.

 

  • die Mittel für sozialräumliche Integrationsnetzwerke und für die Integration von geflüchteten Jugendlichen sicherzustellen.

 

  1. Die Bezirksamtsleiterin wird nach § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, die vorgenannten Erhöhungen bei der zuständigen Fachbehörde im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen einzuwerben und den Jugendhilfeausschuss über den jeweiligen Stand der Beratungen zu unterrichten

 

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