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Auskömmliche Mittel für die Pflege öffentlicher Grünflächen im Doppelhaushalt 27/28 Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 30.10.2025 Bezirksversammlung Ö 8.6

Sachverhalt

Hamburg präsentiert sich nicht nur als eine der schönsten, sondern auch als eine der grünsten Städte Deutschlands.

Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen begeistern Touristen wie Einheimische gleichermaßen. Genannt seien hier exemplarisch der Jenischpark, der Volkspark, der Hirschpark u.v.m.. Die Grün- und Erholungsanlagen bieten Raum für Begegnung, Erholung, Sport und Spiel. Sie machen nicht unsere Stadtteile attraktiver, sondern federn auch negative Auswirkungen des Klimawandels ab, indem sie zur Reinigung und zur Kühlung der Luft beitragen.

Gleichzeitig steigt der Nutzungsdruck auf die Grünflächen durch Verdichtung des Stadtraumes. Hinzu kommen massive Ärgernisse wie die Verunstaltung zahlreicher, wenn nicht aller, städtischen Denkmälern mit Graffiti, für deren Entfernung oftmals die Mittel nicht ausreichen. Auch deutliche Preissteigerungen in den letzten Jahren führten dazu, dasmit den zur Verfügung stehenden Mitteln deutlich weniger Leistungen zur Pflege der Grünanlagen beauftragt werden konnten. So sind die Preise für Landschaftsbauarbeiten im Zeitraum 2020 bis 2024 um ca. 66% gestiegen. Hinzu kommen neue und kostenintensive Herausforderungen, wie die Bekämpfung neuartiger Krankheiten, wie z. B. Massaria, die Komplexkrankheit bei Kastanien, oder Gehölzbefall durch Eichenprozessionsspinner.

Seit vielen Jahren erfolgten keine nennenswerten Erhöhungen der Rahmenzuweisung für die Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen. Gleichzeitig hat sich die Gesamtfläche der Parks vergrößert. Deutliche Preissteigerungen und ein inflationsbedingt abgesunkenes Kaufkraftniveau in den vergangenen Jahren führen dazu, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln deutlich weniger Leistungen beauftragt werden konnten.

Dies bedingt deutliche Einbußen in der Pflegequalität, da die zur Verfügung stehenden Mittel im Wesentlichen nur noch zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und einer Regelpflege mit deutlich abgesenkten Standards ausreichen.

Vor diesem Hintergrund fordert die Bezirksversammlung Altona gem. § 27 BezVG die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sowie die Behörde für Finanzen und Bezirke auf,

  1. die Rahmenzuweisung zur Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen im Sinne einer auskömmlichen Ausstattung für eine angemessene Unterhaltung der Grünflächen unter Berücksichtigung des inflationsbedingt abgesunkenen Kaufkraftniveaus sowie unter Berücksichtigung von Zuwächsen von Flächen und Aufgaben in der Grünpflege im Doppelhaushalt 2027/2028 deutlich anzuheben;
  1. zu prüfen, inwieweit und wie die zunehmenden Sondereffekte (Sturmschäden, Starkregenereignisse, Gehölzbefälle etc.) in der Rahmenzuweisung Berücksichtigung finden können.

Die Bezirksversammlung bittet das Amt gemäß § 19 BezVG, sich entsprechend des Beschlusses für die Erhöhung der Rahmenzuweisung einzusetzen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
30.10.2025
Ö 8.6
Anhänge

ohne

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