20-4924

Ausbau von 3 Kellerräumen in der Grundschule Rothestraße Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Am 13.06.2018 gab es ein Treffen mit Beteiligten vom BSB, SBH, BA-Altona, von der Grundschule Rothestraße und dem Antragsteller.

Erkenntnisse der Besprechung und Absprachen zum weiteren Vorgehen folgen hier:

Die BSB könnte als Mieterin der Schule einen Untermietvertrag mit dem Antragsteller abschließen. Allerdings nur, wenn die Kellerräume für eine Vermarktung tauglich hergerichtet werden können. Technikraum und WC scheinen dabei unproblematisch zu sein. Beim Umbau des Unterrichtsraums gibt es erhebliche Bedenken von Seiten des SBH, da die Belichtungs- und Belüftungsmöglichkeiten nach Augenmaß nicht den Kriterien der Arbeitsstättenrichtlinien entsprechen. Sollte dieser Unterrichtsraum (57,21 m²) tatsächlich nicht herrichtbar sein, so könnte eventuell ein anderer Kellerraum (39,40 m²) als Unterrichtsraum umgebaut werden.

Der SBH entsendet bald einen Architekten zur vorläufigen Prüfung auf Eignung zur Vermarktung in die Kellerräume. Anschließend werden weitere Schritte besprochen.

Ein Kostenvoranschlag für den Umbau ist inzwischen erstellt worden.

 

Anhänge

Grundriss Kellerräume (nicht-öffentlich)
Kostenvoranschlag (nicht-öffentlich)