20-4768.2

Ausbau von 3 Kellerräumen in der Grundschule Rothestraße 22: Musikstudio, Workshop- und Unterrichtsraum Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Die vollständigen Antragsunterlagen lagen zuletzt dem Haushalts- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung vom 19.06.2018 mit der Drucksache 4768.1 vor.

 

Antragsteller:M.F.
Projekt:        Ausbau von 3 Kellerräumen in der Grundschule Rothestraße 22:                                                              Musikstudio, Workshop- und Unterrichtsraum
Zuwendung:                     50.000 Euro (investiv)
Zuwendungszeitraum:        schnellstmöglich

 

Der Mietvertrag für das Musikatelier des Antragstellers in der Rothestraße 68 läuft im Herbst dieses Jahres aus (31.10.2018). Aufgrund eines Eigentümerwechsels soll die Miete verdoppelt werden; da der Antragsteller die Mieterhöhung nicht tragen kann, ist er gezwungen, die Räumlichkeiten zu verlassen. Aufgrund der angespannten Mietsituation ist es schwer eine bezahlbare Fläche für das Musikatelier in Altona zu finden.

Es besteht jedoch die Aussicht, das Atelier in die Kellerräume der Grundschule Rothestraße 22 zu verlegen. Dafür müssten in den Kellerräumen ein Tonstudio sowie ein Workshop- und ein Unterrichtsraum hergerichtet werden. Das Musikstudio würde dann vormittags von der Schule und nachmittags vom Antragsteller genutzt werden. Eine Absichtserklärung der Schulleiterin über einen langfristigen Mietvertrag zwischen der Schule und dem Antragsteller liegt vor (siehe Anlage).

Zur Erfüllung der notwendigen Rahmenbedingungen (Schaffung von Sanitäreinrichtungen und notwendigen Fluchtwegen, Brandschutz sowie Einholung der Baugenehmigung und ggf. Lärmschutzgutachten) steht die Schule zurzeit in Verhandlungen mit der Schulbau Hamburg (SBH), die die Herstellung dieser Rahmenbedingungen eventuell finanziert. Angeblich gibt es da bereits eine mündliche Zusage von der SBH. Sollte eine entsprechende schriftliche Absichtserklärung der SBH noch vor der Sondersitzung am 08.05.2018 eingehen, so wird dies als Tischvorlage mitgeteilt.

 

Stellungnahme:

Grundlage der beantragten Zuwendung ist eine unverbindliche Kostenschätzung eines Handwerkbetriebs (Anlage). Danach belaufen sich die Ausgaben auf schätzungsweise 50.000 Euro ohne MwSt.

Gemäß der Senatsdrucksache „Kostenstabiles Bauen“ (Drs. 20/6208) sind bei Bauvorhaben, zu denen erst eine Kostenschätzung vorliegt, Kostensteigerungen bis zu 30 % berücksichtigt werden. Damit ergibt sich ein Bedarf i.H.v. maximal 65.000 Euro (ohne MwSt).

Der Antragsteller ist zu 100 % vorsteuerabzugsberechtigt und bringt Eigenmittel i.H.v. 5.000 Euro ein. Daneben wird Inventar im Wert von schätzungsweise 81.280 Euro mitgebracht.

Weitere Handwerksangebote, die Absichtserklärung der SBH und der Abschluss eines langfristigen Mietvertrages werden im Rahmen der abschließenden zuwendungsrechtlichen Prüfung ebenso beachtet wie die Sicherstellung der Finanzierungslücke. Eine baufachliche Prüfung ist zwingende Voraussetzung für den Zuwendungsbescheid.   

 

Die Bindungsdauer sollte sich am Mietvertrag orientieren. Dem Antragsteller ist die Konsequenz der Bindungsdauer (möglicher Rückforderungsanspruch) bewusst.

 

Wie üblich, wird dem Zuwendungsempfänger die Publizitätspflicht auferlegt, nach der er bei allen öffentlich wirksamen Darstellungen die Förderung durch das BA-Altona in angemessener Art und Weise darzustellen hat. 

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der FDP-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksversammlung stellt dem Musikatelier für die Herrichtung der auf 25 Jahre anzumietenden Kellerräume in der Schule Rothestraße Mittel aus den Anreiz- und Fördersystemen investiv in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Der Antragsteller bringt das technische Equipment ein. Der Mietzins ist vom Vermieter auf dem Niveau von nicht ausgebauten Rohbau-Kellerräumen zu definieren. Zudem ist eine Rückbauverpflichtung für den Antragsteller auszuschließen.

(Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 2.000 Euro jährlich bei einer Bindungsdauer von 25 Jahren.)

 

Anhänge

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