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Ausbau der Harkortstraße – Nanu, wo ist denn Tempo 30 abgeblieben? Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat in der Sitzung vom 17.07.2017 die Erstverschickung zur Überplanung der Harkortstraße im Verkehrsausschuss vorgestellt. Wesentliches Planungselement war die Einrichtung von Tempo 30 im mittleren Abschnitt der Straße unterhalb der Planstraße E im Bereich des Parks und im Umfeld der Theodor-Haubach-Schule sowie der neuen Schule in der Mitte Altona. Damit wurde eine langjährige Forderung des Bezirks auf Tempo 30 bei Ausbau wenigstens im zentralen Abschnitt der Straße aufgegriffen. Auch bei den Bürgerbeteiligungsveranstaltungen des LSBG zum Umbau war dieser Punkt vielen Bürger*innen besonders wichtig. Auf Verbesserungswünsche des Bezirks gemäß Drs. 20-3900 1E wurde in der Schlussverschickung vom 04.12.2017 positiv eingegangen, auch Tempo 30 war weiter enthalten.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt konnten die Bürger*innen und die Bezirksversammlung in Altona von einer gelungenen Zusammenarbeit und einem in sich stimmigen Planungsansatz ausgehen. Einige Wochen später fand sich jedoch auf der Homepage des LSBG unter laufenden Projekten plötzlich eine Version, in der Tempo 30 ausgespart wurde. Als mögliche Ursache kommt in Betracht, dass die StVO-Novelle zu Zeichen 274, auf die Bezug genommen wurde, mittlerweile in einer Hamburger Richtlinie vom 30.04.2018 (HRVV) so interpretiert wird, dass die Einrichtung von Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit im Umfeld von Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen bei mindestens sechs Fahrten von Bussen pro Stunde in einer Fahrtrichtung eine zu starke Belastung des ÖPNV wäre. Nach Monaten dieser Art von Präsentation findet sich aktuell überhaupt keine Version mehr auf der Homepage des LSBG.

 

Was gilt nun für die Harkortstraße? Sollte Tempo 30 nachträglich aufgegeben worden sein, müssen sich alle Beteiligten im Bezirk getäuscht fühlen, zumal die Änderung dann nach Ablauf aller Fristen für Einsprüche vorgenommen worden wäre. Mehr noch: In diesem Fall wären die fehlenden Radverkehrsanlagen im zentralen Bereich bei Tempo 50 und prognostizierten ca. 10.000 Kfz/d ein Problem für die Sicherheit der Radfahrenden und entsprächen in keiner Form den Maßstäben einer Fahrradstadt Hamburg.

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung daher, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) als Obere Straßenverkehrsbehörde werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert:

 

  1. Die Planungen für den Ausbau der Harkortstraße wie den Bürger*innen Altonas sowie dem Verkehrsausschuss vorgestellt gemäß der Schlussverschickung vom Dezember 2017 mit Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit im zentralen Bereich der Straße (Planstraße E bis zum südlichen Ende des Parks) umzusetzen.
  2. Sollten sich die Behörden aufgrund der Bustaktfrequenz dennoch nicht auf die Anordnung von Tempo 30 verständigen können, ist zwingend eine Überarbeitung der Radverkehrsanlagen in diesem Abschnitt erforderlich. In diesem Fall sind die Radfahrstreifen nicht nur im angrenzenden nördlichen Abschnitt, sondern im gesamten Bereich mit prognostizierten 10.000 Kfz/d, also auch im mittleren Bereich der Straße einzurichten. Die Planung von Mittelinseln ist dementsprechend anzupassen.

 

 

Anhänge

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