Aufwandsentschädigungen im hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb Schulcampus Struenseestraße für Sachpreisrichter sowie stellvertretende Sachpreisrichter Beschlussempfehlung des Planungsausschusses (Neufassung)
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung und die Finanzbehörde werden gem. § 27 BezVG aufgefordert, im hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb „Schulcampus Struenseestraße“ für Sachpreisrichter sowie stellvertretende Sachpreisrichter Aufwandsentschädigungen analog zu anderen städtebaulichen und hochbaulichen Wettbewerbsverfahren zu zahlen.
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