Aufstellung eines Klimaschutzteilkonzeptes Mobilität Beschlussempfehlung des Amtes
Für den Bezirk Altona wird derzeit ein integriertes Klimaschutzkonzept (IKK) erstellt, in dessen Folge u.a. Fördermittel zur Aufstellung weiterer fachlicher Teilkonzepte beantragt werden können. Im Verfahren zu Erstellung des IKK, speziell auf den begleitenden Öffentlichkeitsveranstaltungen, wurden umfangreich und wiederholt Punkte aus dem Themenbereich Mobilität angesprochen, sodass deren Vertiefung im Rahmen eines Klimaschutz-Teilkonzeptes „Mobilität“ sinnvoll erscheint. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es dieses Förderprogramm der „Kommunalrichtlinie“ (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.06.2016) im nächsten Jahr voraussichtlich nicht mehr in dieser Form geben wird. Im Anschluss an die Erstellung eines solchen Teilkonzeptes besteht die Möglichkeit, eine auf zwei Jahre befristete Personalstelle aus Klimaschutzmitteln zu beantragen, die mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konzept betraut werden kann.
Das Bezirksamt Altona erstellt derzeit einen entsprechenden Förderantrag. Antragsfrist ist der 30.09.2018. Die Förderung von Seiten des Bundes beträgt 50 % der Kosten; die weiteren 50 % würden von der Behörde für Umwelt und Energie – Leitstelle Klimaschutz übernommen werden.
Bei Bewilligung des Antrages wird der Verkehrsausschuss in die Erarbeitung des Klimaschutz-Teilkonzeptes „Mobilität“ eingebunden.
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