21-1391

Aufnahme eine Rehkitzes in das Wildgehege Kövensteen Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

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03.11.2020
Sachverhalt

Anfang Oktober wurde die Abteilung Veterinärwesen des Fachamts Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt von einem in Altona praktizierenden Tierarzt um Hilfe gebeten. Bei diesem Tierarzt war vor ca. vier Jahren im Notdienst von der Polizei ein wenige Tage altes Rehkitz eingeliefert worden, dessen Mutter tödlich verunfallt war. Der Tierarzt übernahm das Tier und konnte es wider Erwarten stabilisieren und großziehen. Seitdem lebt das Tier bei dem Tierarzt in Haus und Garten.

 

Der Zeitpunkt des Auswilderungsversuchs, der spätestens im Alter von ca. einem Jahr hätte stattfinden müssen, wurde leider verpasst, so dass die durch die Aufzucht bestehende Fehlprägung des Tieres sich massiv verstärkt hat. Da diese Fehlprägung nun über so einen langen Zeitraum stattgefunden hat und das Tier in dieser Zeit auch nicht die Möglichkeit hatte, sich mit Artgenossen auseinanderzusetzen, ist es sehr schwer bis unmöglich, die Fehlprägung wieder rückgängig zu machen.

 

Aufgrund dieser Situation ist sowohl eine Auswilderung als auch eine artgerechte Integration des Tieres in eine bestehende Gruppe in einem Tierpark h.E. nicht möglich. Nach Tierschutzgesetz § 2 Satz 1 muss das Tier aber tierschutzadäquat untergebracht werden. Der Tierarzt, der das Tier zurzeit in seiner Obhut hat, ist nicht in der Lage eine auf Dauer tierschutzadäquate Umgebung für das Tier zu schaffen. Zu dieser tierschutzadäquaten Umgebung gehört neben der Gehegegröße, Gehegegestaltung und Fütterung auch eine Vergesellschaftung mit Artgenossen (vgl. Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (GMHvS) bzw. Leitlinien für die Haltung von Wild in Gehegen (LHvWiG)).

 

Eine Unterbringung im Hamburger Tierschutzverein (HTV), der für einige Wildtiere als Wildtierauffangstation fungiert, ist eine tierschutzadäquate Unterbringung des Tieres nicht machbar.

 

Im Rahmen der Suche nach einer geeigneten Unterbringung für das Tier wurde das Wildgehege Klövensteen um Amtshilfe gebeten, die Möglichkeiten einer Unterbringung zu prüfen. Dort befindet sich ein zurzeit nicht genutztes Gehege, das sich von der Größe und der Gestaltung her eignen würde, um die vier Jahre alte Ricke dort unterzubringen. Auch das Zusetzen eines zweiten Tieres (ggf. auch handaufgezogen) wäre möglich. So könnte für die Lebensdauer der Ricke eine tierschutzadäquate Unterbringung im Klövensteen geschaffen werden.

 

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