22-1970

Aufhebung der Fahrradstraße in der Humannstraße Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Im Zuge des Ausbaus der Veloroute 1 wurde im westlichen Abschnitt der Humannstraße eine 210 Meter lange Fahrradstraße eingerichtet, verbunden mit einem absoluten Halteverbot und einem Durchfahrverbot für Kraftfahrzeuge. Für Bewohner wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt, jedoch ohne Halte- oder Parkmöglichkeit in diesem Abschnitt. Angeblich baute das Amt bei der Planung auf die Verfügbarkeit von Stellplätzen in einem Garagenhof auf Basis eines Vertrags von 1961.

Seither wird diese Fahrradstraße vom Radverkehr auch bei guten Wetterbedingungen wenig genutzt.

Die veränderte Verkehrsführung hat die Parksituation im Quartier erheblich verschärft. Für viele Anwohnende stehen keine privaten Stellplätze zur Verfügung, vorhandene Garagenplätze sind nicht ausreichend und werden teilweise extern vergeben. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Familien mit kleinen Kindern sowie Bürgerinnen und Bürger mit eingeschränkter Mobilität, die auf wohnungsnahe Parkmöglichkeiten angewiesen sind und deren Alltag durch die aktuelle Regelung spürbar erschwert wird.

Seitdem sind zahlreiche Beschwerden und Hinweise aus der Anwohnerschaft beim Altonaer Bezirksamt sowie den in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen eingegangen, die die erheblichen praktischen Auswirkungen darstellen. Inzwischen gibt es Bestrebungen der Anwohner, den Rechtsweg einzuschlagen. Mit etwas Vernunft ließen sich jahrelange Streitigkeiten vor Gericht vermeiden.

Eine Umgestaltung von lediglich 210 Metern innerhalb einer übergeordneten Radroute von vielen Kilometern Länge erscheint angesichts der erheblichen Einschränkungen für die Anwohnerschaft unverhältnismäßig, da sie für den Radverkehr nur einen sehr begrenzten zusätzlichen Nutzen bringt, gleichzeitig jedoch spürbare Nachteile für die Erreichbarkeit und Parksituation der Bewohner mit sich bringt.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona gemäß § 27 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) beschließen:

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gebeten, in Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Polizei Hamburg) die Einrichtung der im westlichen Abschnitt der Humannstraße (zwischen Manteuffelstraße und Ferdinand-Ancker-Straße) eingerichtete Fahrradstraße aufzuheben.
  2. Die baulichen Maßnahmen an der Einmündung zur Manteuffelstraße sollen bestehen bleiben, damit dieser Abschnitt der Humannstraße weiterhin nur von Osten mit Kraftfahrzeugen befahrbar und damit verkehrsberuhigt bleibt.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Manteuffelstraße Ferdinand-Ancker-Straße

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