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Auch Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen müssen regelhaft geprüft werden! Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Neben Pflegeheimen haben sich auch im Bezirk Altona alternative Wohn- und Betreuungsformen für Menschen mit besonderen Pflegebedürfnissen etabliert. Dazu zählen sogenannte ambulant betreute Wohngemeinschaften und Wohngruppen in freier Trägerschaft. Auch diese Wohnformen unterliegen dem Wohn- und Qualitätsgesetz. Ziel des Gesetztes ist die Qualitätssicherung in Bezug auf bauliche Gegebenheiten, Personalausstattung und Hygiene. So sollen Mängel in der Pflege von Schutzbedürftigen verhindert werden.

 

Anders als in Pflegeheimen erfolgen in sog. „Gasteinrichtungen“ (Wohngruppen, Hospize, Tagespflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen) keine Regelkontrollen, sondern ausschließlich anlassbezogene Prüfungen. Anlassbezogen bedeutet, dass eine Kontrolle nur auf Beschwerde von Bewohnern, Angehörigen, Betreuern oder Mitarbeitern erfolgt.

 

Da es sich bei den Bewohnern von ambulanten Wohngruppen um Erwachsene mit leichten bis schweren geistigen und/oder körperlichen Behinderungen handelt, die sich nicht selbst artikulieren können, sind diese auf Unterstützung angewiesen. Gerade bei älteren Bewohnern ist die familiäre Unterstützung oft nicht mehr gegeben, somit obliegt die Verantwortung den bestellten Betreuern. Diese werden u. a. von den Vereinen der Behindertenhilfe vorgeschlagen.

 

Eine kleine Anfrage der FDP Fraktion Altona ergab, dass in den 9 ambulant betreuten Wohngemeinschaften der Behindertenhilfe gem. Par. 2 Abs. 3 HmbWBG in 2016/2017 mangels eingereichter Beschwerden keine einzige anlassbezogene Prüfung stattgefunden hat.

Ein aktueller Fall von mangelhafter Betreuungsqualität in einer Wohngruppe in Lurup ist besorgniserregend und zeigt den Handlungsbedarf.

 

Im Rahmen der Gesetzesnovellierung zur WPF, welche die Gesundheitsbehörde der FHH momentan erarbeitet, besteht jetzt die Möglichkeit politisch nachzusteuern, um dieser Bewohnerschaft die notwendige Sorgfalt in der Betreuung zukommen zu lassen. Die geplante Personalaufstockung bei der Wohnpflegeaufsicht von derzeit 17 auf 28 Mitarbeiter ist ausdrücklich zu begrüßen. Um allerdings die Pflege von besonders Schutzbedürftigen unserer Gesellschaft, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften der Behindertenhilfe leben, sicherzustellen sind diese in die Regelprüfung aufzunehmen.

 

 

Deshalb wird die Behörde für Gesundheit gemäß § 27 BezVG aufgefordert:

 

Die Möglichkeit der Aufnahme von ambulant betreuten Wohngemeinschaften der Behindertenhilfe in die regelhafte Kontrolle durch die WPA, gemäß dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz, §. 2 Abs. 3 HmbWBG, soll geprüft werden, um Betreuungsmängel in Wohngemeinschaften der Behindertenhilfe feststellen und beheben zu können.

 

Anhänge

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