20-5090

Auch Werkswohnungen entlasten den Wohnungsmarkt und vor allem die Umwelt Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlug vom 28.06.2018

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 28.06.2018 anliegende Drucksache 20-4953 beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat hierzu mit Schreiben vom 27.08.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Hamburger Wohnraumförderung kann von allen Bauherrinnen und Bauherren in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für Unternehmen, die z.B. den Bedarf haben, Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bauen.

 

Aus Sicht der Beschäftigten stellt sich der Bezug einer geförderten Werkswohnung mit Mietpreis- und Belegungsbindung im Vergleich zu einer freifinanzierten Werkswohnung in der Regel vorteilhafter dar. Während geförderte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung immer unbefristete Mietverträge voraussetzen, ist es möglich, dass in frei finanzierten Wohnungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugleich auch die Mietverträge für die Werkswohnungen enden. In diesem Fall würde die Betroffenen Arbeit und Wohnung verlieren (vgl. §§ 576 – 576b Bürgerliches Gesetzbuch).

 

Zusätzlich steht die Beteiligung an Konzeptausschreibungen für Grundstückskäufe allen Bauherrinnen und Bauherren offen, auch Unternehmen, die Wohnungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter errichten wollen, können sich daran beteiligen. Ein gesondertes Verfahren der Grundstücksvergabe einzurichten, ist seitens der Finanzbehörde nicht beabsichtigt.

 

 

 

 

 

 

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